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Verkehrsminister dringt auf Einigung mit Abellio


Berlin
Verkehrsminister dringt auf Einigung mit Abellio

Von dpa
07.09.2021Lesedauer: 1 Min.
AbellioVergrößern des Bildes
Ein Zug des Anbieters Abellio fährt auf einem Gleis. (Quelle: Bernd Thissen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Im Streit um die Weiterführung des Bahnbetriebes durch Abellio dringt Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) auf eine zeitnahe Lösung. Es drohe die sofortige Betriebseinstellung am 1. Oktober, sollte mit dem Unternehmen keine auskömmliche Lösung gefunden werden, heißt es in einem Papier des Ministers, das im Kabinett am Dienstag thematisiert werden sollte. Diese Betriebseinstellung gelte es "unter allen Umständen zu vermeiden". Zunächst hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.

Laut Minister gibt es zwei Handlungsoptionen: Das Land könnte Abellio zur Erfüllung seiner vertraglich gesicherten Zusagen zwingen, zahlen müsste dann aber die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (Nasa). Abellio ist seit Juni in einem Schutzschirmverfahren, also einer Sanierung im Rahmen des Insolvenzrechts. Die zweite Option bestünde in einer Fortführungsvereinbarung mit der Nasa, die den Betrieb weitestgehend planvoll aufrecht erhalten würde.

Beide Optionen sind mit zusätzlichen Kosten für die Aufgabenträger verbunden. Die Fortführungsvereinbarung sei laut Webel aber die kostengünstigere Variante. Bereits seit Monaten laufen die Verhandlungen zwischen der Nasa und Abellio. Demnach soll der Betrieb im Südnetz, das bis nach Thüringen reicht, mit Nachtragszahlungen des Landes bis 2030 weitergeführt werden. Das Dieselnetz mit Strecken aus Halle und Magdeburg in den Harz soll ab 2023 von einem anderen Unternehmen betrieben und der Vertrag mit Abellio vorzeitig beendet werden. Die Verhandlungen konnten bisher nicht abgeschlossen werden.

Abellio betreibt etwa die Hälfte der Bahnstrecken in Sachsen-Anhalt und gehört zur niederländischen Staatsbahn. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben rund 3100 Beschäftigte in Deutschland, seine 52 Zuglinien fahren vor allem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg.

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