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Tödlicher Crash mit Polizeiauto: Hauptkommissar schweigt


Berlin
Tödlicher Crash mit Polizeiauto: Hauptkommissar schweigt

Von dpa
02.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Ein Blaulicht ist auf dem Dach eines Einsatzfahrzeuges der Polizei zu sehen. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Eltern kamen wieder mit einem gerahmten Foto ihrer geliebten Tochter in den Gerichtssaal: Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem tödlichen Zusammenstoß eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer 21 Jahre alten Frau hat am Landgericht Berlin der Berufungsprozess gegen einen Polizisten begonnen. Einer der beiden Verteidiger erklärte am Donnerstag, sein Mandant werde sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 53-Jährige sei "persönlich und beruflich tiefgreifend beeindruckt".

Der 53-Jährige war im Dezember 2020 wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Berufung eingelegt. Die Eltern als Nebenkläger hatten eine Gefängnisstrafe gegen den Hauptkommissar gefordert. Sie sind bis heute überzeugt, dass der Beamte betrunken am Steuer saß, als er in der Nähe des Alexanderplatzes in den Kleinwagen ihrer Tochter krachte.

Doch genau dieser Vorwurf war nicht zum Prozess zugelassen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer angeklagt. Das musste aber nach einem Gerichtsbeschluss fallen gelassen werden, weil die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden durfte. Die Beschlagnahme sei rechtswidrig gewesen. Auch die Richter im jetzigen Prozess erklärten nun, dass aus ihrer Sicht nach derzeitigem Stand ein Verwertungsverbot der Patientenakte bestehen dürfte.

Der Beamte am Steuer des Funkstreifenwagens war mit Blaulicht, Signal und überhöhter Geschwindigkeit auf dem Weg zu einem Einsatz, als er am 29. Januar 2018 den Wagen der jungen Frau rammte, die gerade einparken wollte. Laut Ermittlungen war der Polizist nach einer Tunnelausfahrt in Berlin-Mitte mit bis zu 132 Stundenkilometern unterwegs. Bei der Kollision sei noch eine Geschwindigkeit von 91 Stundenkilometern festgestellt worden, heißt es im Urteil der ersten Instanz. Auf keinen Fall hätte der Polizist am Tage in der Berliner City so schnell fahren dürfen, es sei eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung.

Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen - es stand der Verdacht im Raum, dass etwas vertuscht werden sollte. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall keinen Alkoholtest gemacht, der Beamte und sein Beifahrer waren rasch ins Krankenhaus gebracht worden. Die Behörden wiesen die Vorwürfe zurück.

Einer der Verteidiger des Hauptkommissars erklärte weiter, für seinen Mandanten sei an eine Wiederaufnahme seiner Tätigkeit nicht zu denken. Er befinde sich nach wie vor in psychologischer Behandlung. Was geschehen ist, tue ihm unendlich leid.

Der hagere Angeklagte hatte auch im ersten Prozess geschwiegen. Seine Anwälte hatten damals auf Freispruch plädiert. Für den Berufungsprozess sind 19 weitere Verhandlungstage bis zum 20. Januar 2022 terminiert.

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