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Berlin mit neuer Corona-Warnampel und neuen Quarantäneregeln


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Berlin mit neuer Corona-Warnampel und neuen Quarantäneregeln

Von dpa
31.08.2021Lesedauer: 3 Min.
KrankenhausVergrößern des BildesEin Intensivbett mit Beatmungseinheit steht auf einer Corona-Station. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/Symbolbild/dpa-bilder)
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Bei der Corona-Warnampel müssen die Berlinerinnen und Berliner umlernen, jedenfalls ein bisschen. Sie berücksichtigt künftig auch, wie viele Menschen nach einer Covid-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden müssen - das beschloss der Senat am Dienstag. Es sei darum gegangen, die Ampel weiterzuentwickeln, die Berlin schon im Mai 2020 eingeführt habe, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Nach dem Beschluss des Senats soll es bei drei Indikatoren bleiben.

Der R-Wert, der anzeigt, wie viele andere ein Infizierter im Schnitt ansteckt, spielt im Berliner Ampelsystem schon länger keine Rolle mehr. Stattdessen wurde als neuer Indikator die sogenannte Hospitalisierungs-Inzidenz eingeführt. Ab Donnerstag soll sie im täglichen Lagebericht zur Entwicklung der Corona-Pandemie genannt werden.

Der neue Indikator gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner nach einer Infektion mit dem Coronavirus innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Ist ein Wert von 4 erreicht, zeigt das entsprechende Ampelsignal Gelb, bei 8 dann Rot.

Wie bisher wird daneben die prozentuale Bettenauslastung durch Covid-Patienten auf Intensivstationen berücksichtigt. Hier springt die Ampel bei 5 Prozent Auslastung auf Gelb und bei 20 Prozent auf Rot, wie Kalayci erläuterte. Beibehalten wird auch die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen abbildet. Hier ist der Schwellenwert 35, bei dem das Ampelsignal Gelb zeigt und ab 100 dann Rot.

Und was bedeutet das? "Wir verstehen rote und gelbe Linien als Warnsignale. Es gibt aber keinen Automatismus", sagte Kalayci. "Im gelben Bereich sind wir aufmerksamer, im roten Bereich gibt es Handlungsbedarf." Dann müsse der Senat beispielsweise beraten, ob Lockerungen von Corona-Maßnahmen zurückgenommen werden sollten.

Außerdem hat der Senat beschlossen, dass Berliner Kinder und Jugendliche nur noch fünf statt 14 Tage in Quarantäne müssen, wenn sie engen Kontakt mit positiv getesteten Mitschülern hatten. Das Gleiche gelte auch für Kitakinder, erläuterte Kalayci.

In den vergangenen Tagen hatte es erhebliche Diskussionen um die Quarantänepflicht von Schul- und Kitakindern gegeben, nachdem sich die Berliner Amtsärzte darauf geeinigt hatten, nur noch Kinder und Jugendliche mit einem positiven PCR-Test in eine 14-tägige Quarantäne zu schicken.

Daran gab es von vielen Seiten Kritik, nicht zuletzt von der Gesundheitsverwaltung. "Wir sind mit den Amtsärzten noch im Gespräch. Es ist gut, dass sie Ideen haben", sagte Kalayci. "Aber die ganze Strategie auf den Kopf zu stellen, da haben sie sich überhoben, und das haben wir nun geradegerückt."

Die Kompetenz der Amtsärzte und Gesundheitsämter sei klar definiert. Sie könnten im Einzelfall eine abweichende Entscheidung treffen, aber die Quarantäne sei der Regelfall. "Was die Amtsärzte gemacht haben, was wir zweifelhaft finden, ist, sozusagen Regel- und Ausnahmefälle komplett umzudrehen", so die Senatorin. "Die Amtsärzte haben sicher in einem guten Willen dort gehandelt. Aber die Strategie, was Pandemiebekämpfung angeht, obliegt der Senatsgesundheitsverwaltung."

Natürlich könnten Amtsärzte Positionspapiere veröffentlichen und an den Senat herantragen, aber einen Strategiewechsel könnten sie nicht einläuten. "Der Rechtsrahmen wird vom Land Berlin gesetzt."

Der Neuköllner Amtsarzt Nicolai Savaskan kritisierte die neuen Quarantäneregeln für Schulkinder. "In 95 Prozent der Infektionsfälle an Schulen und Kitas gibt es keine Folgeinfektionen. Der Nutzen der Isolierung ist also nicht sehr groß - der Schaden aber sehr wohl", sagte Savaskan der "Welt". Stattdessen sollten die Kinder mit engem Kontakt engmaschig getestet werden.

Den Senatsbeschluss wertet der Amtsarzt als "politische Entscheidung". Aus seiner Sicht ist das Thema "reines Wahlkampfgetöse". Bei der Elternschaft empfinde die überwiegende Mehrheit eine Quarantänisierung für Kontaktkinder als zu hart. Die 20 bis 30 Prozent der Eltern, die ein hohes Sicherheitsbedürfnis hätten, äußerten ihre Sorgen allerdings sehr lautstark. "Die Angst vor der Infektion nimmt in diesen Kreisen schon hysterische Züge an. Sie ist aber nicht fachlich belegbar."

Der Senat beugte sich einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts: In Berlin dürfen Clubs und Diskotheken für Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Auch in den Innenräumen gilt dort keine Maskenpflicht mehr. Ein negativer Corona-Test der Gäste reicht allerdings nicht, wie Kalayci erläuterte. Das Verwaltungsgericht hatte vor zehn Tagen das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien zuzulassen (Az.: VG 14 L 467/21).

Bislang geht es bei dem Senatsbeschluss nur um sogenannte Tanzlustbarkeiten. Ob die Berliner Infektionsschutzverordnung auch für andere Bereiche angepasst werden soll, werde der Senat bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag beraten, sagte Kalayci.

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