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Berlin: CDU-Fraktion will Verkauf von Lachgas einschränken


Konsum gefährlich
CDU-Fraktion will Verkauf von Lachgas einschränken

Von dpa, nhe

04.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Eine Jugendliche konsumiert Lachgas (Archivbild): Insbesondere bei jungen Menschen ist die Droge beliebt.Vergrößern des BildesEine Jugendliche konsumiert Lachgas (Archivbild): Insbesondere bei jungen Menschen ist die Droge beliebt. (Quelle: IMAGO/Funke Foto Services)
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Lachgas gilt als gesundheitsgefährdend, gerade für Jugendliche. Die Berliner CDU-Fraktion will den Verkauf und die Nutzung einschränken.

Die Berliner CDU-Fraktion will den Verkauf und die Nutzung von Lachgas einschränken. Dafür will sie den Senat dazu auffordern, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Das Ziel dabei ist, den Verkauf von Lachgas (Distickstoffmonoxid) zu regulieren. Dadurch sollen insbesondere Kinder und Jugendliche vor gesundheitsgefährdendem Missbrauch geschützt werden, wie es in einem Antragstext heißt. Diesen will die Fraktion bei ihrer für das Wochenende geplanten Klausurtagung beraten und beschließen.

Die Zahl der Missbrauchsfälle von Lachgas durch Kinder und Jugendliche nehme zu. Bei Schülerinnen und Schülern sei es Erhebungen zufolge eine der meistkonsumierten Drogen. Das Gas sei leicht verfügbar und günstig, argumentieren die CDU-Abgeordneten. Europaweit und auch in Deutschland steige die Zahl der Menschen mit problematischem Konsumverhalten.

Konsum von Lachgas: Gefahr vor Gesundheitsschäden

Ein Missbrauch berge die Gefahr erheblicher Gesundheitsschäden. "Jedes Jahr sterben europaweit viele Dutzend Menschen daran", heißt es in dem Antrag. Bei Personen, die Lachgas regelmäßig konsumieren, kann es zu Störungen im Zellstoffwechsel kommen. Dies wiederum kann zu einem Mangel an Vitamin B12 führen. Die Folge sind unter anderem schwere neurologische Schäden wie ein bleibendes Taubheitsgefühl und Schwäche in Armen und Beinen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Zu prüfen sei laut CDU, ob eine Regulierung über das Jugendschutzgesetz oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz erfolgen sollte. Möglicherweise seien Alternativen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder über Verkaufs- und Besitzverbote besser, wie sie der Petitionsausschuss des Bundestages unterstütze, der in seiner Beschlussempfehlung vom 12. Juni ein Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahren fordere.

Verwendete Quellen
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