Berlin Lob und Kritik nach Gerichtsentscheidung zu Rundfunkbeitrag
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist in der Berliner Politik auf Lob und Kritik gestoßen. Die Linke begrüßte das Urteil, die AfD hält es für falsch und die FDP mahnte, es dürfe nicht als Freibrief für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewertet werden.
Aus Sicht der Linken hat das Gericht klargestellt, "dass es eine im Grundgesetz verankerte staatliche Handlungspflicht der Länder für eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlichen Rundfunks gibt". "Die öffentliche Rundfunkfinanzierung ist kein politischer Spielball, zu dem sie CDU und AfD in Sachsen-Anhalt gemacht haben", sagte die medienpolitische Sprecherin der Fraktion, Carola Bluhm.
Aber: "Das Urteil entlässt uns nicht aus der Verantwortung, die dringende Debatte zur Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu führen. Das Ziel muss sein, einen starken und unabhängigen öffentlichen Rundfunk sicherzustellen."
AfD-Fraktionsvize Ronald Gläser erklärte: "Die Zwangsbeitragszahler sind die großen Verlierer dieses Urteils. Die Öffentlich-Rechtlichen sind trotz der Maßlosigkeit ihrer Forderungen die Profiteure." Deren finanziellen Probleme resultierten aus hohen Pensionslasten und der ständigen Expansion etwa ins Internet. "Die Sender sollten sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren", forderte Gläser. Dann kämen sie auch mit weniger Geld aus.
Der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan Förster, hat das Urteil nach eigener Auskunft erwartet. "Es ist aber kein Freibrief für einen zügellos expandierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk", mahnte er.
"Mehr denn je geht es jetzt darum, für ein faires und ausgewogenes Miteinander von privaten und gebührenfinanzierten Angeboten im digitalen Zeitalter zu sorgen. Dazu gehört, dass ARD und ZDF sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, die Beratung, Information und Bildung sind, nicht das Übertragen von Königshochzeiten, teuren Fußballspielen und Filmpremieren aus Hollywood." Die Anzahl der ARD-Radio- und Fernsehsender müsse begrenzt werden, bei digitalen Angeboten im Netz dürften die öffentlich-rechtlichen Sender den privaten Angeboten der Verleger keine Konkurrenz machen.
Das Bundesverfassungsgericht ordnete in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.