"Fußverkehr ernstnehmen" Berlin bekommt eigenes Fußgängergesetz
Längere Grünphasen, mehr Sitzbänke: Das sind nur einige Neuerungen die durch die Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes beschlossen wurden. Fußgänger sollen sich in der Hauptstadt sicherer fühlen.
Die Berliner sollen sich künftig sicherer und bequemer zu Fuß durch die Stadt bewegen können. Dazu hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition und der FDP eine Novelle des Mobilitätsgesetzes beschlossen.
Das Mitte 2018 verabschiedete Gesetz war das bundesweit erste seiner Art und räumt dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und dem Radverkehr Vorrang vor dem Autoverkehr ein. Nun will Berlin mit der Ergänzung auch verbindliche Vorgaben für den Fußverkehr schaffen, also einen weiteren Schritt weg vom Auto gehen.
Sichere Schulwege, mehr Spielstraßen
Unter anderem sollen sich Zebrastreifen künftig schneller umsetzen lassen. Fußgänger sollen alle Straßen, auch solche mit Mittelinseln, in nur einer Grünphase überqueren können, statt zwischendurch warten zu müssen. Es soll mehr Spielstraßen und mehr Straßen oder Plätze geben, die zu Begegnungszonen werden. Schulwege sollen sicherer werden.
Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden, sollen stärker als bisher verfolgt werden – um nur einige Beispiele zu nennen. Aus Sicht der Koalition ist die Gesetzesänderung ein weiterer Baustein für die Verkehrswende in der Hauptstadt und für eine Verkehrspolitik, die das Auto weniger in den Mittelpunkt stellt als zuvor.
Bundesweit einmalig
"Mit dieser Novelle regelt ein deutsches Bundesland erstmals seine Fußverkehrspolitik auf gesetzlicher Grundlage", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. "Der Fußverkehr bekommt dadurch einen ganz neuen Stellenwert." Zufußgehen sei sie umweltfreundlichste Art, sich in der Stadt zu bewegen. "Die Förderung des Fußverkehrs ist daher immer auch ein Schritt hin zu einer lebenswerten Stadt."
Rund acht Monate vor der Abgeordnetenhauswahl bringt Rot-Rot-Grün mit der Gesetzesnovelle ein Vorhaben unter Dach und Fach, das lange angekündigt war und in den vergangenen Monaten an zahlreichen Stellen nachgebessert wurde – nicht zuletzt auf Druck des Fachverbands Fußverkehr Deutschland (FUSS).
Gesetz fördert Mobilität von Senioren
Vorstandsmitglied Roland Stimpel sieht das Ergebnis positiv: Nachdem Fußgänger 100 Jahre lang zurückgedrängt worden seien, werde der Fußverkehr wieder ernstgenommen, sagte er. Es sei gut, dass es dafür nun ein eigenes Regelwerk gebe.
Inhaltlich sei vor allem die Betonung auf mehr Sicherheit für Fußgänger wichtig. Aus Sicht des Fußgängerverbands ist aber auch zu begrüßen, dass mehr Sitzbänke in der Stadt geplant sind. Für ältere Menschen, die manchmal nur noch einige hundert Meter gehen könnten, bevor sie sich ausruhen müssten, sei das ganz wichtig, sagte Stimpel. Dass es künftig eine Koordinierungsstelle Fußverkehr in der Verkehrsverwaltung geben soll, findet Stimpel ebenfalls gut.
Zuspruch und Kritik von der Opposition
Der FDP-Verkehrspolitiker Henner Schmidt bewertete das Gesetz ebenfalls positiv. "Es bleiben aber Kritikpunkte wie die übertriebene Schaffung zusätzlicher Gremien oder das Fehlen einer wirklich gleichberechtigten Planung – also ein Vorrangnetz – für den Fußverkehr", erklärte er.
Zuletzt waren auch schon skeptische Stimmen zu hören, ob die Ziele der Gesetzesnovellierung wohl verwirklicht werden. Roland Stimpel sieht hier ebenfalls eine Schwachstelle: "Man weiß von Gesetzen, speziell in Berlin, dass viele schöne Dinge beschlossen werden, dass es an der Umsetzung aber oft hapert", sagte er. "Da werden wir drauf achten, und da werden wir kämpfen müssen."
- Nachrichtenagentur dpa