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Berlin: Arafat Abou-Chaker verurteilt – Körperverletzung und Bedrohung


Wegen Körperverletzung und Bedrohung
Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 12.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Arafat Abou-Chaker vor Gericht: Der Clan-Boss wurde nun wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt.Vergrößern des Bildes
Arafat Abou-Chaker vor Gericht: Der Clan-Boss wurde nun wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt. (Quelle: Wagner/imago-images-bilder)
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Im Berufungsprozess gegen Arafat Abou-Chaker hat das Landgericht den Clan-Boss schuldig gesprochen. Er war wegen Körperverletzung und Bedrohung angeklagt worden.

Clanchef Arafat Abou-Chaker ist nach einer Auseinandersetzung mit einem Hausmeister zu einer Geldstrafe von 14.850 Euro verurteilt worden. Der 44-Jährige habe sich der Körperverletzung und Bedrohung schuldig gemacht, begründete das Landgericht am Freitag in einem Berufungsprozess.

Der Angeklagte habe den Hausmeister im März 2018 in einem Geschäftshaus geschlagen, ihm zwei Finger schmerzhaft in die Augen gedrückt und ihm einen Kopfstoß versetzt. Der 44-Jährige habe sich aggressiv verhalten. Es erging eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 165 Euro.

Mit der Entscheidung änderte das Landgericht das Urteil der ersten Instanz im Strafausspruch. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte im Januar 2019 zehn Monate Haft auf Bewährung verhängt. Dagegen hatte der Clanchef Berufung eingelegt. Im jetzigen Verfahren hatten seine Verteidiger auf eine Verwarnung plädiert. Es sei zu wechselseitigem Fehlverhalten gekommen bei der Auseinandersetzung, erklärten sie unter anderem. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 24.750 Euro (150 Tagessätze zu je 165 Euro). Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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