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Verfolgungsjagd mit der Polizei: Gefängnisstrafe


Berlin
Verfolgungsjagd mit der Polizei: Gefängnisstrafe

Von dpa
08.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Polizei-FahrzeugVergrößern des BildesEin Fahrzeug der Polizei ist im Einsatz. (Quelle: Jens Wolf/zb/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Weil er ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß, lieferte er sich eine wilde und folgenreiche Verfolgungsjagd mit der Polizei - knapp vier Monate später ist der 29-Jährige nun zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten am Montag unter anderem der Gefährdung des Straßenverkehrs, der fahrlässigen Körperverletzung einer Radfahrerin, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Unfallflucht sowie des verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. Er sei mit erheblich überhöhtem Tempo und unter Missachtung der Verkehrsregeln vor der Polizei geflohen, begründete der Richter.

Der vorbestrafte Mann war laut Anklage im Februar mit einem zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeug in Berlin-Wedding unterwegs gewesen. Gegen 21.10 Uhr sei ihnen das Auto aufgefallen, sagte ein Polizist als Zeuge. Er und sein Kollege seien in einem Funkstreifenwagen deutlich als Polizei zu erkennen gewesen. Ein von ihnen gesetztes Stoppsignal habe der Angeklagte ignoriert. Auf regennasser Fahrbahn sei er gerast. Drei Streifenwagen hätten das Fahrzeug schließlich verfolgt. "Wir fuhren 140 km/h, doch der Abstand wurde größer", sagte nun ein Beamter.

Der 29-Jährige habe fahrlässig den Sturz einer 66 Jahre alten Radfahrerin verursacht, die Hämatome erlitten habe, hieß es weiter im Urteil. Er habe ein parkendes Autos beschädigt, ein Polizeiwagen gerammt und sei gegen einen Bagger gefahren. Das Gericht verhängte zudem eine dreijährige Führerscheinsperre gegen den Angeklagten.

Der Mann hatte über seinen Verteidiger erklärt, dass er sich unter Einfluss von Rauschgift befunden habe und sich deshalb nur bruchstückhaft an den Vorfall erinnern könne. Der Anwalt verlangte eine Strafe von maximal einem Jahr. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin.

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