Urteil des Berliner Landesgerichts Bewohnerinnen müssen besetztes Haus "Liebig 34" verlassen
Das besetzte Haus in der Liebigstraße 34 in Berlin-Friedrichshain gilt als eines der letzten linksradikalen Symbole in der Stadt. Im Streit um die Räumung ist nun eine Entscheidung gefallen.
Die Bewohnerinnen eines umstrittenen Hauses "Liebig 34" in der Liebigstraße 34 in Berlin-Friedrichshain sollen das Haus nach einem Urteil des Landgerichts verlassen. Nach monatelangem Rechtsstreit wurde am Mittwoch der Räumungsklage des Hausbesitzers statt gegeben. Ein Einspruch gegen die Entscheidung ist noch möglich. Die Bewohnerinnen müssen laut Gericht nicht sofort ausziehen. Das sogenannte Projekt "Liebig 34" gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in Berlin.
Der Bewohner-Verein, der sich als "anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34" bezeichnet, hatte sich nach einer Kündigung geweigert, das Haus zu verlassen. 2018 endete der auf zehn Jahre befristete Gewerbemietvertrag, den der Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte.
Vor dem Verhandlungstag im Januar hatten mutmaßlich Linksextremisten einen Anschlag mit stinkender Buttersäure auf das Auto eines Rechtsanwalts des Hausbesitzers verübt – t-online.de hatte berichtet. Auf der linksextremen Internetseite Indymedia hieß es, der Anwalt mache die "Drecksarbeit für eines der größten Immoarschlöcher der Stadt". Beim Prozessauftakt im November 2019 war es zu tumultartigen Szenen im Landgericht für Zivilsachen gekommen. Der Zivilprozess war daraufhin in das Kriminalgericht verlegt worden.
- Nachrichtenagentur dpa