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Berlin: Tod nach "Teufelsaustreibung" – Wunderheiler angeklagt


Anklage gegen Wunderheiler
Frau offenbar nach "Teufelsaustreibung" gestorben

Von afp
28.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Schilder weisen die Staatsanwaltschaft Berlin aus: Diese hat nun Anklage gegen einen Wunderheiler und Mittäter erhoben.Vergrößern des BildesSchilder weisen die Staatsanwaltschaft Berlin aus: Diese hat nun Anklage gegen einen Wunderheiler und Mittäter erhoben. (Quelle: Sonja Wurtscheid/Archivbild/dpa-bilder)

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat vier Personen angeklagt, weil sie einer 22-Jährigen zur Teufelsaustreibung Salzwasser zu trinken gegeben haben sollen, an dem sie schließlich gestorben ist.

Mit einer "Salzwasserkur zur Teufelsaustreibung" sollen drei Männer und eine Frau eine 22-Jährige in Berlin getötet haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob gegen die Angeschuldigten zwischen 34 und 58 Jahren Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge, wie die Ermittler am Dienstag mitteilten. Bei ihnen handelt es sich demnach um den Ehemann des Opfers, ihre Schwiegereltern und einen als "islamischer Wunderheiler" tätigen Mann.

Die vier wollten nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Winter 2015 die Kinderlosigkeit der jungen Frau "behandeln". Sie sollen das Opfer Nesma M. täglich zur Aufnahme von Wasser gezwungen haben, welches mit einer gesundheitsschädlichen beziehungsweise zuletzt tödlichen Dosis Kochsalz angereichert gewesen sein soll.

Den Ermittlern zufolge soll die Frau an einer Gerinnungsstörung und einem fiebrigen Infekt gelitten haben. Demnach starb sie am 7. Dezember 2015 nach erfolglosen Reanimationsversuchen an einer beidseitigen Lungenarterienembolie und einem Hirnödem im Krankenhaus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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