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Patenamt: Berliner Currywurst muss aus Berlin kommen


Patentamt bestätigt
Currywurst ohne Darm: Sie ist jetzt ein Berliner

Von t-online
24.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Currywurst und Pommes in einer weißen Pappschale: Die "Berliner Currywurst ohne Darm" darf nur noch in der Hauptstadt hergestellt werden.Vergrößern des Bildes
Currywurst und Pommes in einer weißen Pappschale: Die "Berliner Currywurst ohne Darm" darf nur noch in der Hauptstadt hergestellt werden. (Quelle: picture alliance/Jörg Carstensen/Symbolbild/dpa-bilder)

Nach einem mehrjährigen Verfahren darf die "Berliner Currywurst ohne Darm" nur noch in der Bundeshauptstadt hergestellt werden. Als nächstes will die Berliner Wurstlobby die Version mit Darm schützen lassen.

Elf Jahre hat das Prüfverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt gedauert. Nun können sich die Antragsteller der "Interessengemeinschaft Berliner Traditionswurstwaren" freuen: Die "Currywurst ohne Darm" ist offiziell Berlinerin: Sie darf nur noch in der deutschen Hauptstadt hergestellt werden. Das berichtete die "Bild" am Dienstag.

Das Patentamt hat demnach die geografische Herkunftsangabe der Wurst geschützt. Die Berliner Currywurst ohne Darm "darf nur noch in Berlin hergestellt werden, nicht in Brandenburg oder Thüringen", zitiert die Boulevardzeitung Richard Mischau, Wurstfabrikant und Vorsitzender der Interessengemeinschaft.

Den Schutz habe er beantragt, weil einige Hersteller die Wurst auch außerhalb Berlins produzieren wollten. Damit sei sein Kampf aber noch nicht beendet. Als nächstes wolle er den Schutz der Currywurst mit Darm beantragen.

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