Berlin Mehr Strafanzeigen nach Verschärfung von Sexualstrafrecht

Fünf Jahre nach der Verschärfung des Sexualstrafrechts verzeichnet auch die Berliner Justiz eine gestiegene Zahl an Strafverfahren. Im ersten Jahr nach der Reform, die dem Grundsatz "Nein heißt Nein" folgt, lagen der Staatsanwaltschaft 1664 Fälle vor, wie die Behörde mitteilte. Bis zum Jahr 2020 stieg die Zahl der Fälle demnach kontinuierlich auf 1900 Verfahren. Ein vergleichbarer Trend ist - auf niedrigen Niveau - bei der Anzahl der Verurteilten zu beobachten.
"Die #Metoo-Debatten der vergangenen Jahre bilden sich auch in den Zahlen der Verurteilten ab", sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. "Das zeigt, dass es eine größere Bereitschaft der betroffenen Frauen gibt, Straftaten zur Anzeige zu bringen." Diesen Eindruck bestätigen Beratungsstellen.
Belastbare Zahlen dazu, wie viele der angezeigten Taten tatsächlich zu einer Verurteilung des Täters führen, gibt es jedoch nicht. Allerdings gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen der Anzahl der Strafverfahren und der Anzahl der Verurteilten. "Im bundesweiten Vergleich hat Berlin eine niedrige Verurteilungsrate", berichtete Friederike Strack von der Berliner Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt (Lara). Laut Justizverwaltung wurden im ersten Jahr nach der Strafrechtsreform des Paragrafen zur sexuellen Nötigung 54 Menschen verurteilt, 2019 waren es 80 und im vergangen Jahr 68. Der Rückgang im Jahr 2020 könnte aus Sicht von Behrendt im coronabedingten Lockdown begründet sein.
Seit November 2016 gilt das neue Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz "Nein heißt Nein". Damit kommt es für die Strafbarkeit eines Übergriffes nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde. Entscheidend ist: Das Opfer hat die sexuelle Handlung nicht gewollt.
"Damit ist ein Paradigmenwechsel erfolgt", erklärte Strack. Dank #Metoo-Debatten und "Nein heißt Nein"-Kampagnen sei die Sensibilität gewachsen, meinte Katja Grieger vom Verein Frauen gegen Gewalt (bff). "Die jungen Frauen können besser unterscheiden, was Unrecht ist."
Am Verlauf der Verfahren habe sich jedoch wenig geändert, kritisierte Grieger. Angesichts der überlasteten Justizbehörden mangele es an Fortbildung, und es dauere zu lange, bis ein Fall abgeschlossen sei. Die Corona-Pandemie hat das zusätzlich verstärkt, weil viele Prozesse ausfielen oder verschoben wurden.