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Berlin: Probeunterricht für Gymnasien war rechtmäßig


Anträge abgelehnt
Gericht: Probeunterricht für Berliner Gymnasien war rechtmäßig

Von t-online
10.04.2025Lesedauer: 1 Min.
Schulunterricht am Oskar-Maria-Graf-Gymnasium in Neufarn / Bayern am 29.02.2024. Schueler / Schuelerinnen der 9.Klasse t waehrend dem Unterricht,aufmerksam, konzentriert,Konzentration,schreiben, Arbeitsblatt,Schreibheft.Schreibblock.Vergrößern des Bildes
Schulunterricht (Symbolbild): In Berlin musste ein Gericht über eine Klage gegen den Probeunterricht entscheiden. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON)
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Bei dem Probeunterricht für die Gymnasien waren fast alle Kinder durchgefallen. Eltern reichten Klage ein – allerdings erfolglos.

Der Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für die Berliner Gymnasien war rechtmäßig. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Klagen von Eltern, deren Kinder den Probeunterricht nicht bestanden hatte, wurden abgelehnt.

Das Gericht stellte fest, dass "die Ausgestaltung des Probeunterrichts und die jeweils konkreten Bewertungen" rechtlich nicht zu beanstanden seien. Außerdem habe die Kammer entschieden, dass der Probeunterricht eine "an allgemeingültigen Maßstäben ausgerichtete und zugleich auf den Einzelfall bezogene pädagogische Beurteilung" ermögliche, ob die Eignung für das Gymnasium vorliege.

Erst in diesem Jahr war in Berlin die neue Form der Eignungsfeststellung für Gymnasien eingeführt worden. Hintergrund war der Umstand, dass zuvor viele Schüler das Probehalbjahr an ihren jeweiligen Gymnasien nicht bestanden haben. Den Test in diesem Jahr hatten allerdings nur 2,6 Prozent der Kinder bestanden.

Gericht: Probeunterricht trägt begrenzten Kapazitäten Rechnung

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der "Probeunterricht den begrenzten Kapazitäten der Gymnasien und Lehrressourcen" Rechnung trage und "eine absehbare Überforderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler" vermeide. Die Aufgaben des Probeunterrichts seien "anhand der Vorgaben des gemeinsamen Rahmenlehrplans für Berlin und Brandenburg" entwickelt worden.

Gegen die Beschlüsse könnten die Antragssteller jetzt noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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