Fast alle Kinder durchgefallen Probeunterricht in Berlin: Gericht lehnt Eilantrag ab

Die Ergebnisse des neu eingeführten Probetags sorgen bei einigen Eltern für Unmut. Eine Schülerin zog vor das Verwaltungsgericht. Das hat nun entschieden.
Nur 2,6 Prozent der Schüler haben in Berlin den erstmals durchgeführten Probetag für das Gymnasium bestanden. Kurz nach dem Veröffentlichen der Ergebnisse hagelte es Kritik an dem Verfahren, nach Informationen vom "Tagesspiegel" und dem rbb seien seitdem mehrere Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen. In einem Fall hat das Gericht nun entschieden, teilte es am Montag mit.
Laut dem Gericht handelte es sich um einen Antrag einer Schülerin. Sie soll nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht nicht bestanden haben. Damit hat sie keinen Anspruch auf eine vorläufige Anmeldung am Gymnasium, entschied das Gericht im Eilverfahren.
Konkret soll die Schülerin einen Notendurchschnitt von 2,6 gehabt haben und bekam daher eine Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule beziehungsweise Gemeinschaftsschule. Nachdem sie auch im Probeunterricht nur 63 statt der erforderlichen 75 Prozent der Leistungen erzielt hatte, erklärte die Senatsverwaltung für Bildung ihre Anmeldung an einem Gymnasium für unzulässig.
Antrag: Anforderungen an Probeunterricht zu hoch
In dem Antrag berief sie sich auf einen Intelligenztest und auf eine Teilhabebeeinträchtigung, die nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Die Anforderungen an den Probeunterricht seien außerdem zu hoch gewesen. Welche Aufgaben die Schüler lösen mussten, lesen Sie hier.
Dem widersprach das Gericht aber. Demnach gebe es keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den Übergangsregeln zur Eignungsfeststellung. Die Einführung des Probeunterrichts sei rechtzeitig bekannt gemacht worden. Auch an der Ausgestaltung des Probeunterrichts und an der festgelegten Bestehensgrenze von 75 Prozent sehe das Gericht keine Bedenken.
Zudem ziehe das Land Berlin Faktoren wie einen Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium heran, sondern nur die Zeugnisnoten. Die Antragsstellerin habe auch nicht zeigen können, dass ihr ein Nachteilsausgleich zugestanden oder "dass sie der am Tag des Probeunterrichts stattgefundene Streik der BVG benachteiligt habe", so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Probeunterricht hat Probejahr abgelöst
Angehende Siebtklässler bekommen nur bei einer Durchschnittsnote bis 2,2 eine Empfehlung für das Gymnasium und ab 2,3 eine für eine Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule.
Grundsätzlich galt das auch bisher. Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Empfehlung. Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einen Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren. Dieses Modell wird nun durch den Probeunterricht abgelöst.
- berlin.de: Mitteilung Verwaltungsgericht Berlin vom 10. März 2025
- tagesspiegel.de: "Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Probeunterricht ab"
- rbb.de: "Mehrere Klagen gegen Berliner Probeunterricht – ein Eilantrag erfolglos"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa