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Berlin: Mann tötet sechsfache Mutter – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil


Sechsfache Mutter
Mann tötet Frau mit 13 Stichen – Mordurteil rechtskräftig

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2025 - 13:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Urteil nach Femizid rechtskräftigVergrößern des Bildes
Laut BGH ist das Urteil gegen einen Mann aus Afghanistan wegen Mordes rechtskräftig. (Symbolbild) (Quelle: Christophe Gateau/dpa/dpa-bilder)
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Ein Ehemann will nicht akzeptieren, dass seine Frau eigenständig leben möchte und ersticht sie. Nach einer Verurteilung wegen Mordes wollte er eine Revision erreichen.

Das Urteil gegen einen Mann, der seine Frau in Berlin-Pankow auf offener Straße erstochen hat, ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Der Mann wurde 2023 vom Berliner Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte seine Revision gegen das Urteil nicht fristgerecht begründet.

Jetzt hatte er per Antrag versucht, so gestellt zu werden, als sei die Frist nicht verstrichen – um die Revision noch begründen zu können. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig habe diesen Antrag als unzulässig verworfen, hieß es. Eine Revision habe keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

Frau mit 13 Messerstichen attackiert

Im April 2022 hatte der Mann die sechsfache Mutter mit 13 Messerstichen attackiert. Die 31 Jahre alte Frau hatte sich Wochen zuvor von ihm getrennt. Es habe sich um einen "klassischen Femizid" gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter eineinhalb Jahre später. Der Angeklagte habe Rache nehmen wollen, weil sich die aus Afghanistan stammende Frau nach ihrer Ankunft in Deutschland mehr und mehr seinen Ansprüchen widersetzt habe. Er habe nicht akzeptieren wollen, dass sie ein eigenständiges Leben führen wollte, so der Richter. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind.

Der damals 43-Jährige, der ebenfalls aus Afghanistan stammt, hatte die Tat im April 2022 als "Unfall" bezeichnet. Es habe Streit um die Kinder gegeben und er habe die Kontrolle über sich verloren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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