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Berlin: Chancen für Quereinsteiger? Senat plant Reform des Dienstrechts


Neue Chancen für Quereinsteiger
Berliner Senat plant Reform des Dienstrechts

Von t-online
Aktualisiert am 10.12.2024 - 16:18 UhrLesedauer: 2 Min.
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Stefan Evers: Der Berliner Senator für Finanzen möchte den Einstieg in den öffentlichen Dienst erleichtern. (Quelle: IMAGO/M. Popow/imago)
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Der Berliner Senat will das Dienstrecht reformieren, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst zu erleichtern. Das Gesetz muss noch vom Abgeordnetenhaus gebilligt werden.

Der Berliner Senat hat am Dienstag eine umfassende Reform des Dienstrechts beschlossen. Ziel ist es, den Einstieg und Aufstieg im Beamtenverhältnis zu erleichtern und attraktiver zu gestalten. Dies soll helfen, die anstehenden personellen Herausforderungen aufgrund des demografischen Wandels zu meistern.

Wichtige Änderungen im Überblick

Zu den Kernpunkten der Reform gehört, dass künftig gute Leistungen für eine Beförderung ausreichen können, ohne dass eine bestimmte Anzahl an Berufsjahren nötig ist. Zudem sollen Berufserfahrungen aus der freien Wirtschaft angerechnet werden können. "Wir sehen die Schwierigkeiten, die es bei der Besetzung von Stellen oft gibt", sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) nach der Senatssitzung.

Auch Quereinsteiger sollen profitieren: Sie könnten zukünftig auch in höheren Ämtern beginnen und nicht mehr zwangsläufig im niedrigsten Einstiegsamt starten müssen. "Da wir schon heute nicht wettbewerbsfähig mit der Bezahlung sind, können wir nicht die Leute ins Einstiegsamt setzen", so Evers weiter.

Förderung junger Talente

Die geplanten Änderungen zielen ebenfalls darauf ab, junge Menschen schneller in Führungspositionen zu bringen. Durch die neuen Regelungen könnten Lücken in Leitungsstellen besser gefüllt werden, wenn erfahrene Mitarbeiter altersbedingt ausscheiden. Auch während der Probezeit sollen Beförderungen möglich sein, was bisher erst nach einer Verbeamtung auf Lebenszeit zulässig war.

Eine besondere Neuerung betrifft junge Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Diese dürfen künftig eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen und müssen erst vor einer Verbeamtung die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.

Spezialreformen für IT-Fachleute

Um dem Mangel an IT-Fachkräften entgegenzuwirken, wird der duale Studiengang "Verwaltungsinformatik" direkt in die Laufbahnverordnung des allgemeinen Verwaltungsdienstes aufgenommen. Absolventen dieses Studiengangs können somit sofort in höhere Positionen einsteigen und von einer Verbeamtung profitieren.

Bevor die Reform in Kraft treten kann, muss sie vom Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus beraten und beschlossen werden. Ein zweiter Teil der Reform ist bereits in Planung und soll Themen wie Gesundheitsberufe sowie spezifische Fragen für Polizei und Feuerwehr adressieren.

Finanzsenator Evers betonte abschließend das Ziel eines modernen Dienstrechts: "Mit diesen Änderungen wollen wir mit dem Bund wettbewerbsfähig bleiben." Das Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich im kommenden Jahr über diese Gesetzesänderungen entscheiden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
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