Raub mit Todesfolge Mann stirbt nach Betäubung durch vier Frauen – Anklage
Vier Frauen werden angeklagt, einen Senioren betäubt und schließlich ausgeraubt zu haben. Das Gericht wirft ihnen gefährliche Körperverletzung vor.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen vier Frauen erhoben, die einen Raub mit Todesfolge begangen haben sollen. Gemeinsam sollen sie das Vertrauen eines 88-jährigen Seniors erschlichen und ihm ein Beruhigungsmittel untergemischt haben, um seine Wertsachen zu stehlen. Das Medikament sorgte bei dem Opfer jedoch für heftige körperliche Reaktionen und führte zum Tod. Das geht aus einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft hervor.
Die Tat ereignete sich am 26. Februar 2023 und wurde mutmaßlich von vier jungen Frauen im Alter von 25 bis 30 Jahren begangen. Sie sollen dem Senior in seiner Wohnung zunächst das Beruhigungsmittel Lorazepam in den Wein gemischt haben. Anschließend hätten die Räuberinnen seine Bewusstlosigkeit genutzt, um die EC-Karte des 88-Jährigen, Bargeld, Goldmünzen und andere Wertgegenstände zu klauen.
Die Medikamentenvergabe habe bei dem Opfer eine beidseitige Lungenentzündung sowie mehrere Herzinfarkte verursacht. An den Folgen dieser körperlichen Reaktionen starb der 88-Jährige schließlich am 9. April 2023. Die Staatsanwaltschaft klagt die vier Frauen deswegen des besonders schweren Raubs mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an.
Angeklagte beging ähnliche Tat bereits Jahre zuvor
Eine der Angeklagten – eine 30-Jährige – habe eine solche Betäubungstat mit anschließendem Raub bereits 2018 durchgeführt, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Damals habe sie gemeinsam mit zwei anderen Mittäterinnen einen 74-Jährigen in seiner Wohnung betäubt und schließlich Wertgegenstände wie das Mobiltelefon und Armbanduhren mitgenommen.
Die 30-Jährige konnte mittels eines Haftbefehls im August 2024 aus der Schweiz nach Deutschland gebracht werden, eine der 25-jährigen Täterinnen wurde im selben Monat aus Rumänien nach Deutschland ausgeliefert. Die anderen beiden mutmaßlichen Täterinnen sind bereits wegen anderer Delikte in Haft. Gegen sie erwirkte die Staatsanwaltschaft im Februar 2024 einen Überhaftbefehl. Damit soll sichergestellt werden, dass die Frauen auch nach Ablauf der Strafhaft in Untersuchungshaft verbleiben.