Einsatz in Neukölln Vermeintlich Bewusstloser rastet aus: Polizei setzt Taser ein
In Berlin saß ein Mann regungslos in seinem Auto. Als Einsatzkräfte das Auto gewaltsam öffneten, eskalierte die Situation.
Die Berliner Polizei hat am Sonntagvormittag bei einer Festnahme einen Taser eingesetzt. Nach Angaben der Behörde soll sich ein 26 Jahre alter Mann massiv gegen seine Festnahme gewehrt haben. Er soll offensichtlich unter Drogeneinfluss gehandelt haben.
Nach Beschreibung der Polizei wirkte der Vorfall zunächst wie ein medizinischer Notfall. Gegen 11.45 Uhr hätten Passanten per Notruf gemeldet, dass ein offenbar bewusstloser Mann bei eingeschaltetem Motor in einem Auto an der Kreuzung Tempelhofer Weg/Britzer Damm stehe. Das Fahrzeug habe auf dem linken Fahrstreifen an einer Haltelinie gestanden.
Auf wiederholtes Klopfen von Rettungs- und Einsatzkräften an die Scheibe des Autos habe der Mann nicht reagiert. Daher habe man sich entschlossen, das Auto gewaltsam zu öffnen. Als die Einsatzkräfte damit begonnen hätten, Fensterscheiben des Autos einzuschlagen, sei der Mann plötzlich doch aufgewacht und habe den Wagen geöffnet.
Kokain und Lachgas im Auto gefunden
Nach Beschreibung der Polizei entdeckten die Einsatzkräfte jetzt mehrere Gefäße in der Mittelkonsole des Autos, in denen sich mutmaßlich Kokain befunden habe. Außerdem habe man eine leere Lachgasampulle gefunden. Der Mann sei deshalb von den Einsatzkräften rechtlich belehrt und gefesselt worden. Dagegen habe der 26-Jährige aber so massiven Widerstand geleistet, dass die Polizisten einen Taser gegen ihn eingesetzt hätten, um ihn in Gewahrsam zu nehmen.
Der Mann wurde den Angaben zufolge auf eine Polizeiwache gebracht, wo ihm auf richterliche Anordnung Blut abgenommen worden sei. Im beschlagnahmten Auto habe man noch ein Messer gefunden. Auch die Wohnung des Mannes sei durchsucht worden. Weitere Drogen habe man allerdings nicht gefunden, so die Polizei.
Gegen den 26-Jährigen wird jetzt wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Kokain mit Waffen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und des Führens eines Fahrzeuges im Verkehr unter Rauschmitteleinfluss ermittelt.