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Berlin-Kreuzberg: Skateboarder wird von Auto angefahren und schwer verletzt


Unfall in Berlin
Auto fährt Skateboarder an: Wirbelsäule gebrochen

Von t-online, yer

23.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Mensch steht auf einem Skateboard (Symbolbild): Auch die Autofahrerin wurde verletzt, lehnte aber eine Behandlung ab. (Quelle: Copyright: xHunterBlissx via ima/imago-images-bilder)

Schwerste Verletzungen hat ein Skateboarder durch einen Zusammenprall mit einem Auto in Berlin erlitten. Laut Zeugenaussagen soll der Skater vorher eine rote Ampel missachtet haben.

Bei einem Unfall in Berlin-Kreuzberg ist am Montag ein Skateboarder schwer verletzt worden. Wie die Polizei mitteilte, wurde der 24-jährige Mann gegen 11.20 Uhr von einem Auto erfasst und kam dadurch zu Fall. Durch den Aufprall auf der Straße habe der Skateboarder sich die Halswirbelsäule, die Brustwirbelsäule und den rechten Arm gebrochen. Außerdem habe er eine Platzwunde an der Schläfe erlitten.

Der Unfall soll sich laut der Polizei wie folgt abgespielt haben. Gegen 11.20 Uhr sei der Mann auf seinem Skateboard auf der Köthener Brücke in Richtung Köthener Straße unterwegs gewesen. An der Kreuzung zum Reitpietschufer soll er dann laut Zeugen eine rote Ampel missachtet haben. Auf der Kreuzung kam es dann zu dem Zusammenprall mit dem Auto. Die Windschutzscheibe des Fahrzeugs ging durch den Unfall zu Bruch.

Autofahrerin schneidet sich an Scherben von zerstörter Windschutzscheibe

Am Steuer des Unfallwagens saß den Angaben zufolge eine 73 Jahre alte Frau. Sie habe durch Scherben der zerborstenen Windschutzscheibe Schnittverletzungen an den Händen erlitten, eine ärztliche Behandlung allerdings abgelehnt. Der schwerverletzte Skateboarder wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht und dort zur stationären Behandlung aufgenommen.

Skateboards werden in der Straßenverkehrsordnung nicht als Fahrzeuge genannt und dürfen damit nicht auf öffentlichen Straßen oder auf Fahrradwegen genutzt werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist ein Graubereich, da Skateboards anders als etwa Inline-Skates in der Straßenverkehrsordnung auch nicht als besondere Fortbewegungsmittel aufgeführt sind: Für Skateboarder gelten die gleichen Regeln wie für Fußgänger.

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