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Görlitzer Park in Berlin: Bezirk scheitert mit Klage gegen Görli-Zaun


Senat gegen Kiez
Gericht fällt Entscheidung zur Görlitzer-Park-Umzäunung

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 11.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Eingang zum Görlitzer Park (Archivbild): In den letzten Monaten ist eine hitzige Debatte um die Einzäunung der Anlage entstanden.Vergrößern des BildesEingang zum Görlitzer Park (Archivbild): In den letzten Monaten ist eine hitzige Debatte um die Einzäunung der Anlage entstanden. (Quelle: IMAGO/Jürgen Held)
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Mit dem Beschluss des Senats, den Görlitzer Park zu umzäunen, entfachte eine Debatte zwischen Landesregierung und Bezirksamt. Nun gibt es ein Urteil.

Im Streit um den vom Senat geplanten Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor Gericht gescheitert. Der von den Grünen geführte Bezirk habe "kein Abwehrrecht" gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Da der Bezirk keine eigenständige Gemeinde sei, sondern Ausgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahrnehme, sei eine der Eilantrag an das Gericht als unzulässig eingestuft worden. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. Der "rbb" hatte zuerst berichtet.

Der Senat will mit Eingangstoren und einer nächtlichen Schließung des Parks Drogenkriminalität und Auseinandersetzungen eindämmen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte angekündigt, bei den Eingangstoren und der Umzäunung zu bleiben – auch bei anderer Meinung des Bezirks.

Keine Beeinträchtigung des Gesamtinteresses in Berlin

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wollte auf dem Weg über das Gericht die Vorhaben verhindern. Das gelang jedoch nicht. Kritiker der Pläne sagen, der Drogenhandel werde damit nur noch weiter in die Straßen ringsum den Park gedrängt.

Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell erstmal die Bezirke. Der Senat kann aber aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, sofern rechtliche Vorgaben beachtet werden. Es muss um eine "Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins" gehen, wie es heißt.

Der Bezirk hatte betont, dass diese Beeinträchtigung nicht vorliege. Aus diesem Grund verlangte er vom Gericht vorläufigen Rechtsschutz, also eine schnelle vorläufige Entscheidung. Laut Gericht habe der Bezirk allerdings nicht belegen können, dass die Pläne des Senats irreversible Folgen hätten.

Eingangstore sollen ab September gebaut werden

Kritik an der Umzäunung des Görlitzer Parks kam auch von Seiten der Berliner, etwa in Form von Demonstrationen. Die Band K.I.Z hatte im Juni ebenso für Aufregung bezüglich des Zauns gesorgt. Die Sänger setzten sich auf ihrem kostenlosen Konzert für die Offenhaltung des Parks ein.

Der umstrittene Ausbau der Mauer um den Park sollte laut einer Mitteilung des Senats eigentlich Ende Juni oder Anfang Juli beginnen. Bisher sind aber noch keine Baumaßnahmen sichtbar. Der etwa 220 Meter lange "Lückenschluss im Zaun" solle voraussichtlich bis Mitte Juli fertig sein, antwortete der Senat noch am 21. Juni auf eine Anfrage der Linken. Ein Planungsbüro habe den Auftrag erhalten. Der Bau der Eingangstore solle demnach erst Ende September beginnen.

Allerdings wurden in den vergangenen Monaten vom Senat angekündigte Termine zum Baubeginn immer wieder verschoben. Daher geht niemand davon aus, dass der Park noch in diesem Jahr nachts geschlossen werden kann, wie es ursprünglich vom Senat geplant war.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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