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Berlin | Teil-Wiederholung der Bundestagswahl: Experte ist skeptisch


Berlin und Bundestag
Experte: Die Wiederholungswahl hat unschöne Konsequenzen

Von dpa, t-online, fsa

Aktualisiert am 05.02.2024Lesedauer: 3 Min.
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Wahlwiederholung 2024 in Berlin soll bald beginnen (Archivfoto): Die Demokratie lebt von der Teilnahme. (Quelle: IMAGO)
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In Teilen von Berlin wird die Bundestagswahl am 11. Februar wiederholt. Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas steht dabei einigem skeptisch gegenüber.

Die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers Thorsten Faas eine Reihe von auffälligen Besonderheiten. "Das ist schon sehr, sehr ungewöhnlich", sagte Faas, der an der Freien Universität lehrt, der Deutschen Presse-Agentur. "Wir hatten natürlich die Wiederholungswahl im vergangenen Jahr in Berlin, als es um das Abgeordnetenhaus ging. Und es gab auch schon mal vereinzelt in Wahlkreisen Nachwahlen, aber eine so "große Teil-Wiederholungswahl gab es in dieser Form noch nicht."

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Ungewöhnlich an der Wiederholungswahl ist einiges: So dürfen Menschen mit abstimmen, die gerade erst 18 geworden sind, auch wenn sie 2021 noch gar nicht wahlberechtigt waren. Dagegen dürfen diejenigen nicht mitwählen, die aus Berlin weggezogen sind - auch wenn die Stimme, die sie 2021 abgegeben haben, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ungültig erklärt wurde.

Wiederholungswahl unter besonderen Umständen

Andererseits können andere zum zweiten Mal wählen, die zum Beispiel aus Köln nach Berlin gezogen sind - wenn sie jetzt in einem Wahlbezirk wohnen, in dem die Wahl wiederholt wird. "Was man an diesen Konstellationen merkt: Es ist eine Wiederholungswahl unter sehr besonderen Umständen. Das Angebot soll eben das gleiche sein wie 2021, aber natürlich ist es eine Illusion zu glauben, man könne einfach nur die Wahl wiederholen und alles andere bliebe unverändert", sagte Faas.

"Auch diese Konsequenzen auf der Ebene einzelner Wählerinnen und Wähler sind sehr unschön. Hier ringen sehr verschiedene Prinzipien miteinander." Natürlich müssten Fehler korrigiert werden, aber damit gingen wieder neue Probleme einher. "Für mich heißt das letztlich: Wahlen müssen funktionieren - und darauf müssen sich auch alle verlassen können."

Die bundesweite Bedeutung der Teil-Wiederholungswahl schätzt der Wissenschaftler als überschaubar ein: "Natürlich werden gerade die erfolgreichen Parteien versuchen, daraus ein Signal abzuleiten, selbst wenn es das nicht ist", sagte Faas, der an der Freien Universität Berlin die Arbeitsstelle Politische Soziologie der Bundesrepublik Deutschland leitet.

Wahlergebnis ist nur bedingt aussagekräftig

"Allerdings fangen dort die Herausforderungen schon an: Wie wird man das Ergebnis überhaupt berichten können? Das Ergebnis ist ja eigentlich nur aussagekräftig im Vergleich zur Wahl 2021 in den betreffenden Stimmbezirken." Das kenne aber ja eigentlich niemand. "Das ist alles sehr besonders".

Die Berliner CDU plakatiert unter anderem mit dem Slogan "Zeig der Ampel das Stopp-Zeichen". Das sei einerseits natürlich nachvollziehbar, sagte Faas. "Aber auch daran merkt man, dass letztlich eine Wiederholung nicht möglich ist. Denn zum Zeitpunkt der Wahl 2021 gab es ja noch gar keine Ampel."

Die Wahlbeteiligung dürfte deutlich niedriger sein

Mit Blick auf die Wahlbeteiligung ist Faas eher skeptisch. Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hofft auf einen Wert um die 60 Prozent wie bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Februar 2023. "Wünschen würde ich mir das auch, aber ich fürchte, dass wir in diese Dimension nicht ganz kommen werden", sagte Faas. "Es steht letztlich zu wenig auf dem Spiel, auch der Wahlkampf und die mediale Begleitung verlaufen doch sehr pflichtschuldig."

Eine niedrige Wahlbeteiligung von unter 30 Prozent wäre bei "normalen" Bundestagswahlen ein Desaster, sagte Faas. "Hier wird es wohl eher untergehen. Für Berlin und seine Vertretung im Bundestag hat es aber gleichwohl Konsequenzen: Die Zahl der Sitze, die auf ein Bundesland und die dortigen Parteien entfallen, werden ja von der Zahl der dort abgegebenen Stimmen bestimmt."

Bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin 2024 sind rund 590.000 Stimmberechtigte in 455 Bezirken zur Abstimmung aufgerufen.

Verwendete Quellen
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