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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Causa Hönicke geht in die nächste Runde Ex-Baustadtrat zieht vor das Oberverwaltungsgericht
Kevin Hönicke gibt sich nicht geschlagen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte seine Freistellung für rechtens erklärt. Doch der ehemalige Baustadtrat wehrt sich in der nächsten Instanz.
SPD-Politiker Kevin Hönicke zieht in der juristischen Auseinandersetzung um seine Freistellung als Baustadtrat von Berlin-Lichtenberg vor das Oberverwaltungsgericht. Das bestätigte Hönicke auf Anfrage von t-online. Damit will er in der nächsten Instanz erreichen, seine Dienstgeschäfte wieder aufnehmen zu dürfen.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Hönickes Eilantrag gegen sein Amtsausübungsverbot abgelehnt. Die Beschwerde gegen das Urteil habe er bereits in der vergangenen Woche eingereicht, so der freigestellte Baustadtrat. Das Verwaltungsgericht bestätigte t-online den Eingang einer entsprechenden Beschwerde Hönickes gegen das Urteil.
Hönicke wurde Mitte Oktober von Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) freigestellt. Er musste seine Schlüssel sowie elektronische Geräte abgeben und darf seither weder das Dienstgebäude, noch die von ihm persönlich genutzten Räume betreten.
Hönicke bestreitet den Vorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen
Lange Zeit hatte Unklarheit über die Gründe für Hönickes Freistellung geherrscht. Anfang Dezember kamen dann Vorwürfe ans Licht, nach denen Hönicke der anonyme Absender eines Briefes an den "Tagesspiegel" sei. Darin enthalten: Interne Kommunikation aus dem Lichtenberger Bezirksamt über die angebliche sexuelle Belästigung durch einen Mitarbeiter der Behörde.
In der Öffentlichkeit wurde vermutet, Hönicke habe mit dem Brief dem damaligen Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke) schaden wollen. Die Vorwürfe gegen den Bezirksratsmitarbeiter ließen sich bisher nicht bestätigen.
Ex-Baustadtrat erwartet Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft
Doch die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt in der Angelegenheit wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Auch das Verwaltungsgericht berief sich bei seiner Entscheidung gegen die Wiederaufnahme von Hönickes Amtsgeschäften auf den Verdacht, dieser könnte Absender der vertraulichen Unterlagen sein.
Hönicke bestreitet den gegen ihn erhobenen Vorwurf. Er sei überzeugt, dass das Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen des angeblichen Geheimnisverrats eingestellt werde. Auf Nachfrage von t-online sagte Hönicke bereits vor wenigen Tagen, er wisse nicht, was er mit dem anonymen Brief zu tun haben solle.
- Eigene Recherche
- Anfrage an das Berliner Verwaltungsgericht