Berlin Gericht lehnt Einziehung von Clan-Immobilien ab
Vor fünf Jahren beschlagnahmte die Polizei 77 Clan-Immobilien – zu Unrecht, urteilt das Landgericht Berlin. Eine Finanzierung mit Geld aus Straftaten sei nicht zu beweisen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin scheitert bei der Einziehung mehrerer Immobilien, die dem bekannten Remmo-Clan zugerechnet werden. Laut einem Gerichtsurteil des Landgerichts von Dienstag sind die Beweise unzureichend, um eine Verbindung der Immobilien mit kriminell erworbenen Geldern nachzuweisen.
Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, habe nicht ausgeschlossen werden können, dass die Finanzierung der Immobilien aus legalen Quellen erfolgt sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Der Prozess um acht Immobilien in Berlin hatte im Januar begonnen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der junge Mann aus einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie von 2015 bis 2019 mit Geld aus Straftaten die Immobilien kaufte oder Anteile an ihnen erwarb. In einem der Fälle habe er als Besitzer einer Firma einen Kauf in Höhe von rund einer Million Euro getätigt. Der Anwalt des Mannes hatte das im Prozess bestritten.
Polizei beschlagnahmte 77 Häuser
Gegen den Mann war zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche geführt worden. 2020 wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Insgesamt 77 Immobilien in einem hohen Millionenwert, die dem Berliner Clan zugerechnet werden, waren in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 vorläufig sichergestellt worden. Polizei und Staatsanwälte gingen davon aus, dass diese Häuser, Wohnungen und Grundstücke mit Geld aus Straftaten gekauft wurde. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben. Eine Entscheidung des Landgerichts zu mehreren der Immobilien ist bereits rechtskräftig.
Die selbstständige Einziehung nach § 76a StGB erlaubt die Einziehung von Vermögensgegenständen auch ohne ein Strafverfahren, sofern das Gericht überzeugt ist, dass die Gegenstände aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat stammen. In diesem Fall hätten solche Beweise nicht erbracht werden können, so die Gerichtssprecherin weiter.
- Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte vom 6. Dezember 2023 – per Mail eingegangen
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa