Brandenburg Kommt jetzt die Leinenpflicht für unkastrierte Katzen?
Brandenburg hat die Tierschutz-Verordnung geändert. Was sich für Katzenbesitzer alles ändern würde.
Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium will die Zahl der streunenden Katzen eindämmen. Dazu habe das Kabinett am Dienstag eine Verordnung zum Tierschutz geändert, teilte die Staatskanzlei mit. Danach könnten künftig die Landkreise und kreisfreien Städte mit Katzenschutz-Verordnungen den Auslauf von nicht kastrierten Hauskatzen beschränken.
Wenn eine solche Verordnung erlassen wurde, müssten die Halter ihre nicht kastrierten Katzen in der Wohnung oder an der Leine halten und dürfen sie nicht freilaufen lassen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Damit die Ordnungsämter dies überprüfen können, müssen kastrierte Katzen etwa mit einem Chip gekennzeichnet und registriert sein. Wenn fruchtbare Katzen aufgegriffen werden, können die Behörden die Kastration anordnen.
Eine hohe Zahl streunender Katzen sei ein großes Tierschutzproblem, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zur Begründung. "Denn diese Tiere sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe und daraus folgenden Verletzungen und Krankheiten erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt", erklärte sie. Daher solle die Zahl der Streunerkatzen durch Eindämmung ihrer unkontrollierten Vermehrung deutlich reduziert werden.
- Nachrichtenagentur dpa