"Sehr viele Einzelteile" Polizei findet zerstückelte Leiche in Greifswald: Haftbefehl
In Greifswald taucht eine zerstückelte Leiche auf. Die Polizei nimmt einen Mann fest, ein weiterer flieht zunächst. Gegen einen Verdächtigen gibt es nun einen Haftbefehl.
Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche in einer Wohnung in Greifswald im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns ist Haftbefehl gegen einen der beiden mutmaßlichen Täter erlassen worden. Der andere Tatverdächtige solle im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden, sagte eine Polizeisprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die beiden Männer im Alter von 27 und 28 Jahren waren am Wochenende festgenommen worden.
Nach einem Hinweis hatten Polizeibeamte in Greifswald am späten Samstagabend in einer Wohnung eine zerstückelte Leiche gefunden. Zuvor hatten sich zwei Männer gemeldet und erklärt, sie seien gebeten worden, beim Abtransport eines Getöteten zu helfen. Die Leiche befinde sich in Einzelteile zerlegt in einer Wohnung. Es gebe Fotos.
Beide Verdächtige sind polizeibekannt
Beamte waren daraufhin zu der angegebenen Adresse gefahren und hatten die Leiche entdeckt. "Es waren sehr viele Einzelteile", berichtete eine Polizeisprecherin. Einer der zwei mutmaßlichen Täter sei sofort festgenommen worden, der andere habe fliehen können, sich aber am Sonntag gemeldet und auf einem öffentlichen Parkplatz widerstandslos festnehmen lassen. Vorsichtshalber seien dafür Spezialkräfte des Landeskriminalamtes angefordert worden.
Die Polizei geht davon aus, dass sich die Gewalttat bereits am Freitag ereignete. Die genaueren Umstände und Motive sowie die Frage, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander standen, seien Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen.
Den Angaben zufolge sind die beiden Deutschen der Polizei bereits wegen Rohheitsdelikten bekannt, darunter mehrfache Körperverletzung. Zum Opfer gebe es die Vermutung, dass er zum Bekanntenkreis der Tatverdächtigen gehörte, wie auch die beiden Hinweisgeber. Diese seien vermutlich angerufen worden, weil sie im Besitz eines Autos seien, das zum Abtransport der Leichenteile verwendet werden sollte.
- Nachrichtenagentur dpa