Wohnungspolitik Grünes Licht für Enteignungen in Berlin - was macht Kai Wegner jetzt?
Eine Kommission hält Enteignungen von Wohnungsunternehmen in Berlin für möglich. Wie geht die Landesregierung um Kai Wegner damit um?
Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ist nach Einschätzung einer Expertenkommission rechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommt das von der Landesregierung eingesetzte Gremium in seinem Abschlussbericht, der unter anderem der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach lässt das Grundgesetz ein entsprechendes Gesetz zu und das Land Berlin hat auch die Kompetenz, es zu beschließen.
Die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnungsfirmen hatte die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" angestoßen. Bei einem Volksentscheid Ende September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der damalige Senat unter rot-grün-roter Führung setzte daraufhin eine Kommission ein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Seit April 2022 hatte dieses Gremium mehrmals getagt und eine Einschätzung erarbeitet.
Koalition aus SPD und CDU hat Gesetz angekündigt
Eine Mehrheit der Kommission ist laut dem Bericht der Ansicht, dass die Höhe der Entschädigung für die Vergesellschaftung unter dem Verkehrswert liegen dürfe und für eine Vergesellschaftung keine Änderung der Berliner Landesverfassung nötig sei. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" über die Einschätzungen der Kommission berichtet.
Am Mittwoch, 28. Juni, um 13.30 soll der Bericht nun dem Berliner Senat übergeben werden. Konkret wird die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin den Abschlussbericht im Roten Rathaus an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und an Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) überreichen. Danach erläutern Däubler-Gmelin und zwei Kommissionsmitglieder die Inhalte.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass aus der Expertenempfehlung eine direkte Folge erwächst. Der aktuelle schwarz-rote Senat hat angekündigt, auf Grundlage des Abschlussberichts über das weitere Vorgehen zu entscheiden, aber kein Gesetz zur direkten Umsetzung des Volksentscheids zu erarbeiten: Stattdessen will man, so steht es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin, erst ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschließen, das aber erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten soll.
Im Wahlkampf hatten sowohl der jetzige Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Franziska Giffey vom Koalitionspartner SPD Enteignungen abgelehnt.
- Nachrichtenagentur dpa
- Koalitionsvertrag der Berliner Landesregierung aus CDU und SPD