Festnahme in Berlin eskaliert Polizist soll Mann ins Gesicht getreten haben
In Berlin soll ein Mann randaliert und Polizisten geschlagen und gebissen haben. Als der Randalierer schon gefesselt war, soll ein Polizist ihm ins Gesicht getreten haben.
Ein Beamter der Berliner Polizei soll einen festgenommenen Mann ins Gesicht getreten haben. Gegen den Polizisten sei ein Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet worden, teilte die Polizei am Samstag mit.
Nach Darstellung der Behörde wurden die Einsatzkräfte in der Nacht auf Samstag von Anwohnern in die Brentanostraße in Steglitz gerufen. Diese seien gegen 2.30 Uhr von lautem Geschrei geweckt worden. Ein junger Mann in Begleitung einer jungen Frau soll gegen mehrere geparkte Autos geschlagen und dabei eine Heckscheibe zerstört haben.
Am Breitenbachplatz hätten die Einsatzkräfte dann das gesuchte Paar gefunden. Während die Polizisten die Personalien der 26-jährigen Frau und des 21-jährigen Mannes aufnahmen, soll der Mann unvermittelt einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Polizist habe stark aus der Nase geblutet, heißt es in der Polizeimitteilung.
Der an der Nase verletzte Polizist soll zugetreten haben
Hinzukommende Einsatzkräfte hätten den jungen Mann mithilfe eines Reizstoffsprühgerätes zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt. Bei der Festnahme soll der Mann sich im Oberarm eines Polizisten verbissen haben. Danach soll der an der Nase verletzte Polizist dem Gefesselten ins Gesicht getreten haben.
Der verhaftete 21-Jährige sei am Kopf verletzt worden und habe über Schmerzen geklagt. Rettungskräfte hätten ihn zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Dieses habe er danach auf eigenen Wunsch wieder verlassen. Der an der Nase verletzte Polizist sei ebenfalls ambulant in einem Krankenhaus behandelt worden. Er habe seinen Dienst beenden müssen. Der gebissene Polizist habe eine Wunde erlitten und habe seinen Dienst ebenfalls beendet.
Gegen den 21-jährigen Mann ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, der Körperverletzung, des Widerstandes gegen und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
- berlin.de: Pressemitteilung der Berliner Polizei vom 13.05.2023