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Aktivist der "Letzten Generation" will vor das Bundesverfassungsgericht


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Aktivist wehrt sich gegen Urteil
"Letzte Generation" will vor das Bundesverfassungsgericht


19.01.2023Lesedauer: 2 Min.
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Autobahnblockade der "Letzten Generation" (Archivbild): Der Aktivist soll wegen Nötigung 600 Euro Strafe zahlen. (Quelle: IMAGO/Martin Dziadek)
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Gegen seine Verurteilung wegen einer Straßenblockade will ein Klimaaktivist vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen. Sein Anwalt erklärt die Hintergründe.

Ein Aktivist der "Letzten Generation" will vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Der 21-jährige Medizinstudent Johann O. kündigte in einer Pressemitteilung der Gruppe an, Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Nötigung einzulegen. Das Berliner Landgericht hatte am Mittwoch seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten verworfen. O. soll 600 Euro bezahlen, weil er sich im Februar 2022 an einer Autobahnblockade der "Letzten Generation" beteiligt hatte.

"Dass ich und so viele andere, die auf dieses politische Versagen hinweisen, kriminalisiert werden, ist absurd und nicht hinnehmbar", sagte Johann O. laut der Pressemitteilung. "Jetzt geben wir dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit festzustellen, dass Protest, der stört, im Angesicht des Klimanotfalls angemessen ist." Auch Sprecherin Carla Rochel sagt in der Mitteilung: "Der nächste Schritt für uns ist nun die Verfassungsbeschwerde."

Zunächst muss die nächste Instanz über die Revision entscheiden

Ganz so schnell geht es aber nicht. O.s Anwalt Lukas Theune erklärt im Gespräch mit t-online, dass sein Mandant zunächst Revision gegen das Urteil des Landgerichts einlegen müsste, worüber dann das Berliner Kammergericht als nächste Instanz zu entscheiden habe. Erst wenn der Klimaaktivist auch dort scheitere, sei der Weg frei für die Verfassungsbeschwerde. "Letztendlich glaube ich, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen muss", sagt Theune.

Theune ist überzeugt, dass bei der Beurteilung der Straßenblockaden der "Letzten Generation" Grundrechte der Beteiligten abgewogen werden müssten: aufseiten der Aktivisten die Versammlungsfreiheit und die im Grundgesetz festgeschriebene Pflicht des Staates, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, aufseiten der Blockierten ihre Bewegungsfreiheit.

"Diese Abwägung hat das Landgericht nicht vorgenommen", sagt Theune. Bei der Verhandlung am Mittwoch hatte Richter Ralf Vogl es abgelehnt, einen prominenten Klimaforscher als Sachverständigen anzuhören. Zur Begründung sagte er, dass "die Kammer davon ausgeht, dass eine Klimakrise besteht". Zur strafrechtlichen Beurteilung der Straßenblockade sei das aber unerheblich.

"Es wäre eine Grundsatzentscheidung"

Eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht Theune Hoffnung. 2011 gaben die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde eines Mannes recht, der im Jahr 2004 gemeinsam mit anderen Aktivisten eine Zufahrt zu einem US-Luftwaffenstützpunkt nahe Frankfurt am Main blockiert hatte, um gegen den Irakkrieg zu protestieren. Dafür war der Mann wegen Nötigung verurteilt worden. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil mit Hinweis auf die Versammlungsfreiheit auf.

Berliner Gerichte verhandeln derzeit mehrmals wöchentlich über Aktivisten, die sich an Straßenblockaden der "Letzten Generation" beteiligt haben. Der Prozess gegen O. war aber der erste, der vor dem Landgericht angekommen ist. O. könnte also auch einer der Ersten sein, die Verfassungsbeschwerde einlegen. Prinzipiell stünde dieser Weg jedem offen, der durch alle Instanzen verurteilt wurde, sagt Theune. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich aber einmal zu einem der Fälle äußern würde, egal in welche Richtung, hätte das laut dem Anwalt eine große Auswirkung auf alle vergleichbaren Fälle. "Es wäre eine Grundsatzentscheidung", sagt Theune.

Verwendete Quellen
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