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"Letzte Generation"-Aktivisten von Klimaforscher vor Gericht unterstützt


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Klimaforscher unterstützt "Letzte Generation"
"Es wird ein Zivilisationsbruch"


Aktualisiert am 18.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Klimaforscher Wolfgang Lucht und Klimaaktivist Johann O. vor dem Gerichtssaal:Vergrößern des Bildes
Klimaforscher Wolfgang Lucht und Klimaaktivist Johann O. vor dem Gerichtssaal: Der Experte wurde nicht als Sachverständiger zugelassen. (Quelle: Yannick von Eisenhart Rothe)

Ein prominenter Klimaforscher wollte einem Aktivisten der "Letzten Generation" vor Gericht beistehen. Der Richter ließ ihn aber nicht zu Wort kommen.

Ein Aktivist der "Letzten Generation" ist vor dem Berliner Landgericht gescheitert. Das Gericht verwarf die Berufung des 21-jährigen Johann O. und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das ihn wegen der Beteiligung an einer Autobahnblockade zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt hatte.

Der junge Aktivist hatte zur Gerichtsverhandlung einen prominenten Fürsprecher mitgebracht: Klimaforscher Wolfgang Lucht vom Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung. Er ist eines von sieben Mitgliedern des Sachverständigenrats für Umweltfragen, der die Bundesregierung berät. Verteidiger Lukas Theune beantragte, Lucht als Sachverständigen zu hören. Der Richter lehnte das ab.

Klimaforscher hat nur eine Hoffnung

Lucht erzählte t-online am Rande der Verhandlung, warum er die "Letzte Generation" unterstütze. Erstmal habe "jeder, der sich mit seinem Körper einer Maschinenlawine entgegenstellt", seinen Respekt. Und er betonte, wie wichtig Aktivismus für die Bekämpfung der Klimakrise seiner Ansicht nach sei. Die Wissenschaft warne seit 30 Jahren vehement, faktisch erreicht habe man aber wenig. Die Fridays-for-Future-Proteste hätten einen "gigantischen Unterschied" in der gesellschaftlichen Debatte gemacht. Jetzt habe die "Letzte Generation" den Staffelstab von Fridays for Future übernommen.

Lucht betonte, dass die Aktivisten der "Letzten Generation" nicht für irgendeine politische Meinung agierten, sondern zur Bekämpfung einer Katastrophe historischen Ausmaßes. Dabei seien sie immer gut informiert über den Stand der Wissenschaft. Die meisten Leute hätten immer noch nicht verstanden, wie groß die Auswirkungen der Klimakrise sein werden. "Es wird ein Zivilisationsbruch", sagte Lucht. Seine einzige Hoffnung sei, dass immer mehr Menschen sich nicht mehr damit zufriedengeben, wie wenig getan werde.

Als Richter Ralf Vogl verkündete, Lucht nicht als Sachverständigen zuzulassen, verließ dieser schwungvoll den Saal. Vogl sagte zur Begründung, dass "die Kammer davon ausgeht, dass eine Klimakrise besteht". Zur strafrechtlichen Beurteilung der Straßenblockade sei das aber unerheblich.

Aktivist erwägt Schritt vor das Bundesverfassungsgericht

Der Angeklagte O. und sein Anwalt Theune versuchten zu argumentieren, dass die Straßenblockaden wegen der altruistischen Motive nicht verwerflich seien. Verwerflichkeit ist Voraussetzung für den Straftatbestand der Nötigung, nach dem O. verurteilt wurde. Richter und Staatsanwalt folgten dieser Argumentation nicht.

In seiner Urteilsbegründung belehrte Vogl den Angeklagten. Man könne auch für seine Ziele eintreten, "ohne die Rechte anderer mit Füßen zu treten". Mit den Straßenblockaden erreiche die "Letzte Generation" das Gegenteil ihrer Ziele. Er bezeichnete den Aktivismus als "überheblich, anmaßend und rücksichtslos". In O.s Verhalten sehe er "die Gefahr einer weiteren Radikalisierung".

O. und sein Anwalt Theune zeigten sich nach der Verhandlung wenig überrascht. Man überlege jetzt, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. "Jetzt gerade bin ich aber ziemlich geschlaucht. Ich muss erstmal darüber nachdenken, wie es weitergeht", sagte Johann O.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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