Krawalle in Berlin Einigen Silvester-Tätern drohen mehrjährige Haftstrafen
Seit den Krawallen in der Silvesternacht überschlagen sich Politiker mit Forderungen nach einer Bestrafung der Täter. Diese Strafen sind möglich.
Schwerer Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffengesetz oder gefährliche Körperverletzung – das sind nur einige der insgesamt 281 Vorwürfe, mit denen sich die 145 Verdächtigen konfrontiert sehen. Doch welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?
Die meisten Ermittlungsverfahren laufen nach Angaben der Polizei Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz – insgesamt 89. Bei einer Verurteilung droht hierfür eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.
Ermittlungen wegen zerstörter Fahrzeuge
47 Ermittlungsverfahren laufen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Hier wird das Strafrecht deutlich härter: Erwachsenen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren, im Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei fünf Jahren.
Ermittelt wird auch im Zusammenhang mit der Verwendung von Pyrotechnik: 41 Mal. Dieser Vorwurf behandelt verschiedene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und hat deshalb keinen für sich festgelegten Strafrahmen.
In 26 Verfahren ermitteln die Behörden wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, in diesem Fall von Fahrzeugen der Polizei. Hierauf stehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
Freiheitsstrafen drohen
In jeweils 22 Fällen wird ermittelt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für die Angriffe steht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren im Strafgesetzbuch, für die Drogendelikte Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
21 Verdächtige werden des schweren Landfriedensbruchs beschuldigt. Ihnen drohen im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
13 Ermittlungsverfahren laufen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Hierfür sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen, in besonders schweren Fällen drohen maximal fünf Jahre.
- dejure.org: Strafgesetzbuch
- koerperverletzung.com
- berlin.de: Polizeimeldung vom 4. Januar 2023