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Nach Chaos 2021: Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin wird wiederholt


Wegen zahlreicher Pannen
Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 16.11.2022Lesedauer: 1 Min.
VerfassungsgerichtshofVergrößern des Bildes
Verfassungsgerichtshof: Berliner Verfassungsrichter haben über eine Wahlwiederholung entschieden. (Quelle: picture alliance / dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Zahlreiche Pannen überschatteten die Wahl zum Abgeordnetenhaus im vergangenen Jahr. Jetzt steht fest: Die Wahl muss noch einmal stattfinden.

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch. "Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt", sagte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, bei der Entscheidungsverkündung.

Am 26. September 2021 waren in Berlin neben dem Abgeordnetenhaus auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel und zu wenige Wahlurnen. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18 Uhr oder auf eilig kopierten Stimmzetteln ab.

Wahl könnte im Februar wiederholt werden

Die Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten muss innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar 2023. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

Der Bundestag hat bereits vergangene Woche beschlossen, dass in einigen Berliner Wahlbezirken die Wahl zum Bundestag wiederholt wird. Unklar ist allerdings noch, wann die Teilwiederholung erfolgen wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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