"Unumkehrbare Schäden für Demokratie" Kritisches Gutachten: Wahlwiederholung in Berlin droht Scheitern
Droht der Aufarbeitung der an Pannen reichen Berlin-Wahl ein Rückschlag? Möglicherweise darf die Wahl im Frühjahr gar nicht wiederholt werden.
Der möglichen Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen Mitte Februar 2023 liegt offenbar ein neuer Stein im Weg. Denn ein Gutachten der Berliner Senatsinnenverwaltung sieht den Vorgang kritisch, wie "Tagesspiegel" und RBB berichten. Wegen zahlreicher Pannen am Wahltag steht die Rechtmäßigkeit der Wahlen in Berlin am 26. September des vergangenen Jahres in Frage.
Den Berichten zufolge kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Entscheidung über eine Wahlwiederholung, die der Berliner Verfassungsgerichtshof am 16. November mitteilen könnte, zunächst vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden müsste – und eben nicht direkt im Frühjahr umgesetzt wird.
Denn der für Mitte Februar im Raum stehende Wahlwiederholungstermin wäre damit wohl nicht mehr zu erhalten, eine Prüfung durch die Karlsruher Richter würde wohl über das Frühjahr hinaus andauern.
Pannen-Wahl in Berlin: Gutachten warnt vor Wiederholung
Laut dem "Tagesspiegel" wird in dem Gutachten vor der Möglichkeit gewarnt, dass das Berliner Verfassungsgericht, das sich mit der möglichen Wahlwiederholung von Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahl beschäftigt, und das Bundesverfassungsgericht, das sich auch mit der möglichen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin befassen wird, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnten, ob die Wahlen tatsächlich wiederholt werden müssen.
Ein solches Szenario würde "unumkehrbare Schäden für die Demokratie und den Rechtsstaat zur Folge" haben. Um dies zu vermeiden, sollten die Landesverfassungsrichter ihre Entscheidung zur Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahl selbst dem Karlsruher Gericht vorlegen.
Am Wahltag war es in den Berliner Wahllokalen zu teils chaotischen Szenen gekommen: Es kam zu langen Schlangen und Wartezeiten, falschen oder fehlenden Stimmzetteln, der vorübergehenden Schließung von Wahllokalen. Teilweise konnten Bürger auch bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben.
Dass gleichzeitig Bundestag, Landesparlament sowie Kommunalvertretungen neu gewählt wurden und auch noch über einen Volksentscheid abgestimmt wurde, überforderte die Verwaltung heillos. Der Berliner Senat hat bereits angekündigt, nicht gegen eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorzugehen – jeder einzelne Berliner Parlamentarier könnte dies aber tun.
- tagesspiegel.de (kostenpflichtig): "Schäden für die Demokratie drohen": Innensenat hält Überprüfung der Wiederholungswahl in Karlsruhe für notwendig"
- rbb24.de: "Verfassungsgericht entscheidet am 16. November über Wahlwiederholung"
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa