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Tote Radfahrerin: Was droht den Klimaaktivisten?


Gestorbene Radfahrerin
Was droht nun den Klimaaktivisten?

Von t-online, cch

Aktualisiert am 04.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Einsatzfahrzeuge an der Bundesallee in Berlin-Wilmersdorf: Ein Spezialfahrzeug kam wegen einer Klima-Blockade nicht voran.Vergrößern des Bildes
Einsatzfahrzeuge an der Bundesallee in Berlin-Wilmersdorf: Ein Spezialfahrzeug kam wegen einer Klima-Blockade nicht voran. (Quelle: Paul Zinken/dpa)
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Die Rettung einer verunglückten Radfahrerin wurde möglicherweise von Aktivisten behindert. Nun ist die Radlerin gestorben. Welche Konsequenzen hat das?

Die bei einem Unfall mit einem Betonmischer in Berlin lebensgefährlich verletzte Radfahrerin ist am Donnerstagabend gestorben. Ein durch zwei Klimaaktivsten der "Letzten Generation" ausgelöster Stau hatte das Durchkommen eines Rettungsfahrzeugs laut Angaben der Feuerwehr verzögert. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Aktivisten nun?

Protest der Klimaaktivisten: Möglicherweise fahrlässige Tötung

"Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung liegt vor, wenn das verspätete Eintreffen der Rettungskräfte durch die Blockade verursacht wurde und die Radfahrerin dadurch gestorben wäre", erklärt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Frankfurt am Main, t-online. Dann droht den Aktivisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Denn die Aktivisten haben Lenhart zufolge damit rechnen können, dass sie möglicherweise einer Rettungskraft die Fahrt erschweren, wenn sie den Berufsverkehr blockieren – "spätestens seitdem die Fälle des Anklebens vermehrt in der Presse auftauchen und in dem Zusammenhang auch eine mögliche Behinderung von Rettungskräften erwähnt wird."

Neben der fahrlässigen Tötung komme eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung sowie eine Behinderung von hilfeleistenden Personen in Betracht, so der Experte weiter. Für beide Straftaten komme es aber darauf an, ob die Aktivisten den Unfall überhaupt bemerkt haben.

Die Polizei ermittelt zurzeit wegen Behinderung hilfeleistender Personen gegen einen 63-Jährigen und einen 59-Jährigen, die am Montag ein Autobahnschild auf der A100 besetzt hatten. Der Unfall mit der Radfahrerin ereignete sich mehrere Kilometer entfernt auf der Bundesallee.

Für die rechtliche Bewertung sei wichtig, inwieweit die Aktivisten Kenntnis der Situation hatten. War es für sie angemessen und zumutbar zu helfen? Stellt sich heraus, dass Hilfe unterlassen wurde, müssen die Betroffenen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.

Für das Strafmaß der Behinderung von hilfeleistenden Personen müsse festgestellt werden, wie stark das Rettungsbemühen objektiv verschlechtert wurde. Inwieweit wurden die Rettungs- oder Hilfechancen durch das Behindern verringert? Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Dass die Aktivisten für die Rettung des Klimas, also für eine "gute Sache" handelten, spiele für das Strafmaß keine Rolle. "Schließlich wäre es auch möglich, für 'die gute Sache' zu werben, ohne Unbeteiligte zu belästigen, zu schädigen oder letztlich deren Tod in Kauf zu nehmen", so Lenhart im Gespräch mit t-online.

Weitere Konsequenzen, die den Klimaprotestlern drohen, sind dem Juristen zufolge Nötigung, weil Autofahrer in ihren Fahrzeugen zugestellt wurden und nicht wegkonnten. Wer Widerstand leistet, wenn er von Polizisten weggetragen wird, dem droht zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Künftig sind härtere Sanktionen möglich

Der Fall könnte künftig auch zu härteren Sanktionen von "Straftaten für das Klima" führen. "Erfahrungsgemäß sehen sich Gesetzgebung und Rechtsprechung immer dann veranlasst, härtere Strafen zu schaffen beziehungsweise zu verhängen, wenn Straftaten – auch nur subjektiv – vermehrt begangen werden", sagt Lenhart.

Autofahrern rät Anwalt Lenhart, Sitzblockaden nach Möglichkeiten zu umfahren und Konflikten mit den Demonstranten möglichst aus dem Weg zu gehen. Wer selbst Demonstranten von Straßen reißt, begeht möglicherweise eine Nötigung. "Wobei Nötigung und eventuell auch Körperverletzung gerechtfertigt sein könnten, wenn es sich um Nothilfe handelt – man ermöglicht Ärzten, zum Patienten zu gelangen, man hilft der Person, die ärztliche Hilfe benötigt."

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Uwe Lenhart, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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