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Berlin: Täter nach tödlicher Messerattacke auf 13-Jährigen verurteilt


Neu aufgelegter Prozess
Lebenslang statt zwölf Jahre: Gericht wertet Tod von 13-Jährigem als Mord

Von dpa
03.08.2022Lesedauer: 2 Min.
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Justitia-Statue (Symbolbild): Die Richterin sprach von einer "völlig übertriebenen Reaktion" des Angeklagten. (Quelle: RAINER UNKEL via www.imago-images.de)
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Im Prozess um eine tödlichen Angriff auf einen 13-Jährigen in Berlin wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Er reagierte schockiert.

Eine tödliche Messerattacke gegen einen 13-jährigen Jungen in einem Berliner Park ist in einem neu aufgelegten Prozess als Mord gewertet worden. Das Landgericht der Hauptstadt verhängte gegen den 42-jährigen Angeklagten am Dienstag eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, der dem ihm unbekannten Jungen nach gegenseitigen Beleidigungen ein Messer in die Herzgegend gestoßen hatte, war im ersten Prozess zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Auf die Revision der Nebenklage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung hinsichtlich des Schuldspruchs wegen Totschlags aufgehoben und eine neue Verhandlung zu rechtlichen Bewertungen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angeordnet.

Mit einem gezielten Stich in einem Berliner Tunnel ermordet

Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft und der palästinensische Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Der 13-Jährige habe auf ein Handy geschaut und die Begleiterin des Angeklagten beinahe angerempelt. Es sei zu einem kurzen, hitzigen Wortwechsel gekommen, hieß es weiter im Urteil. Der Angeklagte, ein wegen Gewalttaten vorbestrafter und zu Impulsausbrüchen neigender Mann, habe sein Messer gegen einen Unbewaffneten gezogen.

"Möglicherweise wollte er drohen", sagte die Vorsitzende Richterin. Doch der junge Kontrahent "wich nicht zurück, griff aber auch nicht an". Mit einem gezielten Stich in die Brust habe er den 13-Jährigen getötet. Der Angeklagte habe die Beleidigungen durch einen Jüngeren nicht hinnehmen wollen - "eine völlig übertriebene Reaktion". Die psychiatrische Gutachterin hatte auch erklärt, es handele sich um einen Mann, der "Minderwertigkeitsgefühle durch klischeehaftes Männlichkeitsgebaren" kompensiere.

Angeklagter: "Ich kann das nicht akzeptieren"

Der Angeklagte hatte im neu aufgelegten Prozess erklärt, er habe "aus Angst und Panik" das Messer gezogen. "Ich hatte nie vor, jemanden zu verletzen", sagte der Mann. Dass es sich um einen Jungen handelte, sei für ihn nicht erkennbar gewesen. Er bereue sein Verhalten. Seine Verteidigerin sagte: "Er ging Hand in Hand mit seinem Date und hatte andere Vorstellungen für den Abend." Während der laufenden Urteilsbegründung verließ der 42-Jährige aufgebracht den Gerichtssaal und rief: "Ich kann das nicht akzeptieren."

Der 13-Jährige, der als Siebenjähriger mit seiner Familie aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet war, verstarb noch im Park. Zudem hatte der Angeklagte einen damals 22-jährigen Begleiter des Jungen schwer verletzt. Er wurde deshalb auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte im jetzigen Prozess auf Mord plädiert. Die Verteidigerin beantragte, die Revision zu verwerfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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