NRW-Landesregierung plant Ausweitung Greift die Mietpreisbremse ab März auch in Aachen?
Bald könnte die Mietpreisbremse auch für Aachen gelten. Die NRW-Landesregierung plant, diese Regelung auf insgesamt 57 Kommunen auszuweiten.
Ab März 2025 könnte auch in Aachen die sogenannte Mietpreisbremse greifen. Die NRW-Landesregierung plant aktuell, die Regelung auf 57 Kommunen auszuweiten, darunter neben Aachen auch Bielefeld, Dortmund, Krefeld und Paderborn. Damit reagiere das Bau- und Wohnungsministerium auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, berichtet der "WDR".
Aachen zähle laut einem Gutachten des Ministeriums zu den Regionen mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Faktoren wie hohe Mietpreise und begrenztes Bauland tragen dazu bei. Sollte die Verordnung umgesetzt werden, könnten viele Mieter in Aachen von den neuen Regelungen profitieren.
Mieterhöhunghen sollen bei Neuvermietung begrenzt werden
Das Mietpreisbremsen-Gesetz besagt: Wenn jemand eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete nicht viel höher sein als bei ähnlichen Wohnungen in der Gegend. Genauer: Der Vermieter darf höchstens zehn Prozent mehr verlangen als den Durchschnittspreis, die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“.
Ziel der neuen Verordnung ist es, bei Neuvermietungen Mieterhöhungen zu begrenzen. Mieten in bestimmten Gegenden sollen nicht mehr so stark ansteigen, dass sich Menschen, die etwas weniger Geld verdienen, Wohnen an diesem Ort nicht mehr leisten können. Zudem soll die Verordnung Schutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bieten, etwa durch eine verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren.
Ausnahmeregelungen betreffen etwa modernisierte Wohnungen
Es gibt aber Ausnahmeregelungen. Diese betreffen zum einen neue Wohnungen. Wenn ein Haus etwa nach 2014 errichtet wurde, greift die Mietpreisbremse hier nicht. Zum anderen betreffen die Ausnahmeregelungen komplett modernisierte Wohnungen: Vermieter, die viel Geld in die Wohnung gesteckt haben, dürfen laut Gesetz auch mehr verlangen. Auch für bereits bestehende Mieten gilt die Bremse nicht. Wenn die alte Miete schon über der Grenze lag, darf der Vermieter diese auch weiterhin verlangen. Bislang greift die Mietpreisbremse erst in 18 Kommunen – darunter Köln, Bonn und Düsseldorf.
Ein endgültiger Beschluss steht aber laut "WDR" noch aus, die Verordnung müsse zunächst durch den Landtag. Die Verlängerung und Ausweitung stoße jedoch nicht überall auf Zustimmung: Während der Deutsche Mieterbund NRW die Pläne begrüße, kritisiere die FDP, dass diese Maßnahmen Investitionen in den Wohnungsbau hemmen könnten.
- wdr.de: Mietpreisbremse bald in 57 Städten in NRW?
- rp-online: Mietpreisbremse soll ab März in diesen 57 NRW-Städten gelten
- Eigene Recherche