Beschlossene Sache Für rund 900 Gebäude: Stadt sichert sich Vorkaufsrecht
Die Stadt sichert sich für sämtliche Gebäude in der östlichen Innenstadt und am Altstadtquartier Büchel das Vorkaufsrecht. Am Mittwoch wurde das im Stadtrat beschlossen.
Wer in bestimmten Bereichen in der Innenstadt ein Gebäude verkaufen will, muss zukünftig erst die Stadt fragen. Wie eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage von t-online mitteilte, ist die Entscheidung über einen entsprechenden Antrag für ein Vorkaufsrecht in der östlichen Innenstadt und am Altstadtquartier Büchel am Mittwoch (4. Dezember) bei einer Stadtratssitzung getroffen worden.
Wie die "Aachener Zeitung" berichtet, umfasse das Vorkaufsrecht rund 900 Gebäude. In einer Beschlussvorlage des Stadtrates steht dazu, dass die Maßnahme "zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung" umgesetzt werden soll. Die Stadt kann mit dem Vorkaufsrecht also besser selbst entscheiden, wie sie die Innenstadt gebäudetechnisch gestalten will.
Großes Gebiet in der Innenstadt betroffen
Das konkrete Gebiet in der östlichen Innenstadt erstrecke sich einer Beschlussvorlage des Rates zufolge vom Hansemannplatz über die Heinrichsallee, um den Kaiserplatz herum und über die Beeck- und Wespienstraße Richtung Theaterstraße. Auch der Theaterplatz sei ebenso wie der Friedrich-Wilhelm-Platz, die Ursulinerstraße und die Buchkremerstraße betroffen.
Daneben gelte das Vorkaufsrecht auch für das Gebiet am Kaiserbad, Büchel, Großköln- und Kleinkölnstraße, Mostardstraße, Neupforte, Seilgraben, Sandkaulbach und Alexanderstraße gelten. Den "Aachener Nachrichten" zufolge seien das insgesamt 447.000 Quadratmeter. Darüber hinaus sei auch das Gebiet am Altstadtquartier Büchel mitsamt der Mefferdatisstraße und der Antoniusstraße betroffen.
- aachener-zeitung.de: "Stadt will sich Vorkaufsrecht für 900 Häuser in Aachen sichern" vom 27. November
- Anfrage bei der Stadt Aachen
- ratsinfo.aachen.de