Großkontrolle in Heinsberg Lkw-Fahrer verstoßen gegen zahlreiche Regeln
Ein großer Einsatz zur Überwachung des gewerblichen Verkehrs fand am 2. Oktober in Heinsberg statt. Zahlreiche Verstöße wurden festgestellt.
Am Mittwoch, den 2. Oktober, führte die Kreispolizeibehörde Heinsberg gemeinsam mit weiteren Behörden einen umfassenden Einsatz zur Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch. Der Einsatz fand in der Zeit von 8 bis 16 Uhr statt.
Unterstützt wurde die Heinsberger Polizei von Einsatzkräften der Polizeibehörden Krefeld, Neuss und Viersen sowie von weiteren Institutionen wie dem Hauptzollamt Aachen, dem Veterinäramt und der Bußgeldstelle des Kreises Heinsberg. Die Kontrollen wurden auf der B56 an den Parkplätzen Teveren in Fahrtrichtung Heinsberg und Hommerschen in Richtung Aachen durchgeführt.
In zwölf Fällen wurde Anzeige erstattet oder Verwarngelder erhoben
Die Beamten stellten bei den Kontrollen zahlreiche Verstöße fest. In zwölf Fällen wurden Anzeigen erstattet oder Verwarngelder erhoben. Ein Fahrzeug war um 41 Prozent überladen, was dazu führte, dass die Weiterfahrt erst nach einer Umladung in ein anderes Fahrzeug gestattet wurde. Verstöße gegen die Sozialvorschriften wurden bei vier Fahrern festgestellt und entsprechend geahndet.
Bei 17 Fahrzeugen war die Ladungssicherung mangelhaft, auch hier wurden Anzeigen gefertigt und Verwarngelder erhoben. Zwei Fahrzeugführer verstießen gegen die Gefahrgutverordnung, was ebenfalls zu Anzeigen führte. Ein Fleischtransport wurde aufgrund von Transport- und Hygienemängeln vom Veterinäramt beanstandet, der Transporteur musste diese nachbessern.
Zusätzlich wurden auf der B56 bei Niederheid Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, wobei 125 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt wurden. Ein Fahrer überschritt bei erlaubten 70 km/h das Tempolimit mit 111 km/h, was ein Fahrverbot und ein Bußgeld nach sich ziehen wird.
Die Polizei Heinsberg plant auch künftig regelmäßige Großkontrollen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
- presseportal.de: Mitteilung vom 4. Oktober