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Jugendlicher hat Mitschüler von hinten erschossen


Gewalttat unter Schülern
Jugendlicher hat Mitschüler von hinten erschossen

Von dpa
Aktualisiert am 12.07.2024Lesedauer: 2 Min.
15-Jähriger erschießt 14-Jährigen von hintenVergrößern des BildesEin Jugendlicher hat seinen Mitschüler von hinten erschossen. Das Urteil rückt näher. (Symbolfoto) (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)

Ein Jugendlicher erschießt seinen Mitschüler. Das Landgericht Würzburg verhandelt seit zehn Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Fall. Das Urteil rückt näher.

Der tödliche Schuss eines heute 15-jährigen Mittelschülers auf einen ein Jahr jüngeren Mitschüler in Lohr am Main kam von hinten. Das Projektil habe das Opfer in den Hinterkopf getroffen, bestätigte ein Gerichtsgutachter. Das Landgericht Würzburg verhandelt seit zehn Tagen in dem aufsehenerregenden Fall. Der 15-Jährige hatte den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung gestanden. Er sei allerdings nicht absichtlich gefallen. Die genauen Umstände der Gewalttat ließen sich nicht mehr rekonstruieren, sagte ein weiterer Gutachter vor Gericht aus.

Jungen gingen in dieselbe Schule

Der 15-jährige Deutsche steht seit dem 3. Mai in nichtöffentlicher Verhandlung vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im fränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.

Über seine Verteidiger hatte der Angeklagte laut Sprecherin weiter erklären lassen, ihm tue die Tat leid, er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Fragen zur Sache habe der Jugendliche nicht beantwortet, wie eine Gerichtssprecherin aus der Sitzung berichtete.

Zehn Jahre als Höchstmaß für Mord

Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt.

Laut Angaben des Gerichts könnte der Prozess schon Anfang August zu Ende gehen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 19. Juli anberaumt.


Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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