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Mops Edda bei Ebay angeboten: Käuferin klagt gegen Stadt Ahlen


Bei Ebay angeboten
Mops-Käuferin klagt gegen Stadt Ahlen

Von dpa, sth

Aktualisiert am 05.03.2019Lesedauer: 2 Min.
"Edda" und ihre neue Besitzerin: Sie hat ihre Hündin inzwischen in Wilma umbenannt.Vergrößern des Bildes
Das neue Paar: Die neue Besitzerin hat Hündin Edda nun in Wilma umbenannt. (Quelle: Guido Kirchner/dpa)

Die Mops-Dame Edda hat es schwer. Erst wurde sie von der Stadt Ahlen gepfändet. Dann wurde sie bei Ebay verkauft. Nun verklagt die Käuferin die Stadt. Die Hündin ist nicht gesund.

Mit ihrer traurigen Geschichte wurde Mops-Dame Edda weltweit bekannt. Die Stadt Ahlen hat die Hündin laut eigener Aussage gepfändet. Ein Mitarbeiter hat sie für 690 Euro an Polizeibeamtin Michaela Jordan auf Ebay verkauft. Doch die neue Käuferin stellte fest: Edda ist kein gesunder Mops.

Nun klagt die Käuferin gegen die Stadt. Die entsprechende Klage gegen die Stadt Ahlen ist beim Amtsgericht eingegangen, sagte der Gerichtsdirektor. Michaela Jordan will den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstattet bekommen. Bevor es möglicherweise zu einer Verhandlung kommt, können beide Seiten noch Stellung zu der Sache nehmen.

Erlös des Ebay-Verkaufs ging an die Stadtkasse

Um den Verkauf gibt es seit Tagen Streit. Die Hündin war nach Angaben der Stadt aus einer Familie in Ahlen gepfändet worden, weil diese hohe Schulden bei der Kommune habe. Der Erlös des Ebay-Verkaufs sei in die Stadtkasse geflossen. Jordan kaufte das als gesund angepriesene Tier und stellte erst danach fest, dass es unter anderem eine schwerwiegende Augenkrankheit hatte.

Die Stadt bot inzwischen auf ihrer Website an, Pfändung und Verkauf rückgängig zu machen. "Das wollen weder meine Mandantin noch die Vorbesitzer", sagte Jordans Anwalt Wolfgang Kalla. Seiner Mandantin gehe es darum, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. "Es ist unvertretbar, wie die Stadt hier mit Menschen und Tieren umgegangen ist", sagte er. Er sei zuversichtlich, dass die Klage Erfolg haben könne.

Anders als Michaela Jordan zunächst angekündigt hatte, wolle man auf eine Strafanzeige wegen Betrugs vorerst verzichten. Sollten sich im Prozess am Amtsgericht allerdings konkrete Hinweise auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten seitens der Stadt ergeben, soll die Akte nach Abschluss des Verfahrens direkt weiter an die Strafermittler gesandt werden, kündigte der Anwalt an. Nach Angaben des Amtsgerichts ist frühestens in einigen Monaten mit einer Verhandlung zu rechnen.

NRW-Innenministerium kritisierte den Verkauf

Ob das Tier überhaupt bei Ebay hätte verkauft werden dürfen, ist umstritten. Nach Einschätzung des NRW-Innenministeriums hätte die junge Hündin öffentlich versteigert werden müssen. Wer ein gepfändetes Tier auf einem privaten Ebay-Account anbiete, erfülle diese Voraussetzungen nicht.

Dem Ministerium selbst liegen aber keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, wie der Verkauf konkret ablief. Das habe man nicht geprüft.

Dürfen Haustiere verpfändet werden?

Zahlreiche Medien hatten über den Vorfall berichtet, der sogar international für Schlagzeilen sorgte und der Stadt massive Kritik einbrachte. Viele Leser hätten sich gemeldet, um der Familie, aus der die gut anderthalb Jahre alte Edda gepfändet worden war, zu helfen, den Hund wieder zurückzubekommen. Laut "Ahlener Tageblatt/Die Glocke" will die Wülfratherin die junge Mops-Dame aber mit dem "Segen der Ahlener Familie" behalten.


Um Geldforderungen einzutreiben, dürfen laut Innenministerium auch Tiere gepfändet werden, Haustiere allerdings nur in Ausnahmefällen. Ein Vollstreckungsgericht könnte die Pfändung eines Haustieres auf Antrag des Gläubigers – in diesem Fall der Stadt Ahlen – zulassen, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Voraussetzung sei, dass das Tier wertvoll ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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