Neues Gesetz in Spanien Deutsche Patientin nimmt Sterbehilfe in Anspruch
Spanien hat als viertes Land in Europa die aktive Sterbehilfe legalisiert – unter bestimmten Voraussetzungen. Eine 59-jährige Deutsche mit Multipler Sklerose hat das Angebot als eine der Ersten genutzt.
Eine Deutsche hat als eine der Ersten das neue Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in Spanien in Anspruch genommen. Die 59-Jährige, die Multiple Sklerose hatte, habe am Mittwoch in ihrer Wohnung auf der Balearen-Insel Ibiza die tödliche Spritze erhalten, berichtete am Donnerstag das Regionalblatt "Diario de Ibiza", die die Frau an ihren letzten Wochen und Tagen begleitet hatte.
Das Gesetz war in Spanien erst Ende Juni in Kraft getreten. Nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist es erst das vierte Land in Europa, in dem eine aktive Sterbehilfe nicht strafbar ist. Beihilfe zur Selbsttötung sowie indirekte und passive Sterbehilfe werden dagegen in einigen Ländern mehr erlaubt.
"Ich halte diesen Körper nicht mehr aus"
"Ich habe schon so viel gelitten, ich will gehen. Nicht, dass ich nicht leben will – ich mag es zu leben. Aber ich halte diesen Körper nicht mehr aus", hatte die Deutsche einige Wochen vor ihrem Tod im Gespräch mit "Diario de Ibiza" gesagt. Sie wollte, dass ihre Geschichte an die Öffentlichkeit kommt, "um aufzuklären". Bei ihrem Tod handele es sich nicht um Suizid, betonte sie, sondern um ein "menschliches Grundrecht: würdevoll und schmerzfrei zu sterben".
Wegen der Krankheit, die schon seit ihrem 24. Lebensjahr bekannt war, hatte die Frau den Sessel, auf dem sie starb, seit rund vier Jahren kaum noch verlassen können. Ihr Zustand habe sich zuletzt zusehends verschlechtert, hieß es. Multiple Sklerose (MS) ist eine Erkrankung des Nervensystems, bei der Entzündungen im Rückenmark und Gehirn auftreten. Der Verlauf ist höchst unterschiedlich und nicht vorhersehbar. Die Krankheit ist nicht heilbar.
Sterbehilfe in Deutschland weiter umstritten
Die neue Regelung erlaubt Sterbehilfe in Spanien durch Ärzte für volljährige Patienten, die unheilbar krank sind oder schwere Behinderungen haben und unter unerträglichen Schmerzen leiden. Psychische Erkrankungen sind kein Grund für eine Sterbehilfe. Möglich sind seit Ende Juni sowohl Beihilfe zum Suizid als auch aktive Sterbehilfe. In einem mehrstufigen Verfahren, an dem Ärzte, Juristen und Kommissionen beteiligt sind, muss der Kranke insgesamt viermal den Willen kundtun, sein Leben beenden zu wollen.
In Deutschland steht eine rechtliche Regelung des heiklen Themas weiter aus. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte seinerzeit das neue spanische Gesetz. "Es löst kein Problem und schafft neue", hatte er gesagt.
- Nachrichtenagentur dpa