Trotz Rufen nicht bemerkt Bewährungsstrafe nach tödlichem Karussell-Sturz
Es war ein tragischer Vorfall: Beim "Potsdamer Oktoberfest" startete ein Karussell, obwohl auf der Plattform noch zwei Mitarbeiter waren. Eine Frau stürzte mehrere Meter tief und starb. Ihre Kollegin bekam nun eine Bewährungsstrafe.
Nach dem tödlichen Sturz einer 29-Jährigen auf einem Karussell beim "Potsdamer Oktoberfest" hat eine Kollegin der jungen Frau einen Strafbefehl für zehn Monate Haft auf Bewährung erhalten. Beide arbeiteten bei dem Fahrgeschäft. Die 48-jährige Kollegin der Verunglückten war vor dem Amtsgericht Potsdam wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Die Bewährungszeit solle für zwei Jahre gelten, sagte Richter Jens Nimz am Freitag. Das Gericht schloss sich damit Oberstaatsanwalt Harald Feles an. Die Angeklagte war am Freitag nicht zum Auftakt erschienen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig: Zwei Wochen lang kann die Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.
Karussell setzte sich ohne üblichen Warnknopf in Bewegung
Die 48 Jahre alte Mitarbeiterin des Fahrgeschäfts "Playball" soll das Karussell am 29. September 2019 versehentlich mit dem Drücken eines falschen Knopfes gestartet haben. Dabei soll sie sich laut Gericht nicht vergewissert haben, ob auf der sich drehenden Plattform mit zwölf Gondeln noch Menschen waren.
Das Karussell habe sich daraufhin ohne den üblichen Warnknopf in Bewegung gesetzt, obwohl noch zwei Mitarbeiter auf der Plattform gewesen seien. Beide hätten das Fahrgeschäft nicht mehr verlassen können, weil es sich schneller gedreht habe als sonst üblich.
Ein Kollege konnte sich noch retten
Trotz Rufen soll die Mitarbeiterin die beiden Kollegen nicht bemerkt haben. Ein Kollege konnte sich demnach noch retten und hielt sich in der Mitte fest. Seine 29 Jahre alte Kollegin soll nach etwa fünf Umdrehungen erst gegen ein Geländer und dann zu Boden geschleudert worden sein. Die Frau stürzte mehrere Meter tief und erlitt tödliche innere Verletzungen. Ein zufällig anwesender Arzt versuchte nach Angaben von Augenzeugen noch, die Frau zu retten - doch vergeblich. Nach dem Unglück wurde das Fest vorerst geschlossen.
Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren. Dabei darf nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung festgesetzt werden.
Ursprünglich waren drei Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht wollte am Freitag fünf Zeugen hören, darunter den Mitarbeiter, der sich auf der drehenden Plattform retten konnte. Unter den weiteren Zeugen sollen auch Kinder gewesen sein. Der Richter sagte die weiteren Termine ab.
- Nachrichtenagentur dpa