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Verstörender Fall in Helmstedt: Frauenarzt soll seine Frau verstümmelt haben


Fall in Niedersachsen
Frauenarzt soll seine Frau verstümmelt haben

Von dpa
Aktualisiert am 01.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Polizeiwagen: Das Opfer habe bei der Prozedur starke Schmerzen erlitten und viel Blut verloren. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Polizeiwagen (Symbolfoto): Das Opfer habe bei der Prozedur starke Schmerzen erlitten und viel Blut verloren. (Quelle: Fotostand/Gelhot/imago-images-bilder)

In Helmstedt hat eine 31-Jährige Anzeige gegen ihren Ehemann erstattet. Er soll ihr auf der Hochzeitsreise das Jungfernhäutchen mit einer Bastelschere entfernt haben.

Einem Frauenarzt wird vorgeworfen, seine Ehefrau während einer Hochzeitsreise verstümmelt zu haben. Weil er das sogenannte Jungfernhäutchen mit einer Bastelschere entfernt haben soll, wurde der Mediziner wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt. Das zuständige Amtsgericht Helmstedt bestätigte, dass es ein solches Verfahren gebe.

Der Gynäkologe soll den Eingriff während der Hochzeitsreise in einem Hotelzimmer ohne jegliche Betäubung vorgenommen haben, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte. Das Opfer habe bei der Prozedur starke Schmerzen erlitten und viel Blut verloren. Die damals 31-jährige Frau habe die Tat aus Angst vor einer angedrohten Scheidung und einer damit verbundenen kulturellen Ächtung über sich ergehen lassen, sagte Behördensprecher Hans Christian Wolters.

Genitalverstümmelung: Mindeststrafe ein Jahr Haft

Beide Ehepartner sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Deutsche mit Migrationshintergrund. Eine Strafanzeige der Frau habe die Ermittlungen ausgelöst. Über eine Zulassung der Anklage sei noch nicht entschieden, sagte die Gerichtssprecherin. Der Mediziner macht laut Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Für die Verstümmelung weiblicher Genitalien fordert das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr. Derzeit arbeitet der Arzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiter. Zuständig für eine mögliche Entscheidung zum Widerruf der ärztlichen Berufserlaubnis wäre der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Eine Sprecherin dieser Behörde bestätige ebenfalls, dass ein solcher Fall dort bekannt sei. In der Regel werde aber der Ausgang eines Strafverfahrens zunächst abgewartet.

Allgemein verweist die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes schon lange darauf, dass das Jungfernhäutchen keine Membran oder dünne Haut ist, die den Scheideneingang verschließt, wie in zahlreichen Kulturen angenommen wird. Jungfräulichkeitstests, wie es sie in einigen Ländern gibt, haben nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine wissenschaftliche oder klinische Grundlage. Seit Jahren fordert die WHO daher ein Ende der "medizinisch unnötigen und oft schmerzhaften, erniedrigenden und traumatischen Praxis".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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