Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe zieht vor das Verfassungsgericht

Lebenslängliche Haft: Gegen dieses Urteil hatte die NSU-Terroristin Beate Zschäpe Revision eingelegt. Die wurde aber zurückgewiesen. Nun wehrt sich Zschäpe auf einem anderen Weg.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Eine Beschwerde sei dort am 20. September eingereicht worden, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel am Donnerstag. Ziel der Beschwerde sei es, eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) zu erreichen.
Der BGH hatte im August ohne Verhandlung per schriftlichem Beschluss über Zschäpes Revision entschieden. Sie wurde in allen wesentlichen Punkten als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Kein Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war
Die größte Frage war, ob das Oberlandesgericht in München Zschäpe zu Recht für die NSU-Taten als vielfache Mörderin mitverantwortlich gemacht hat. Denn es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Der 3. Strafsenat des BGH hatte das OLG-Urteil monatelang geprüft – und "im Ergebnis keine rechtlichen Bedenken".
Ihr Anwalt moniert nun, der BGH habe eine neue Rechtsauffassung vertreten, als der die Revision von Zschäpe zurückgewiesen habe. "Wir waren überrascht vom BGH, der eine jahrzehntealte Rechtsprechung zum Thema Mittäterschaft verlassen hat." Grasel verwies auf das "Interesse am Taterfolg", das der BGH als Begründung für die Mittäterschaft herbeigezogen habe. In der Begründung des BGH hieß es zudem: "Sie übte (...) eine wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing."
Entscheidung frühestens in zwei Jahren
Zudem habe sich die Verteidigung in dem schriftlichen Verfahren nicht zu diesem Thema äußern können. Mit einer Entscheidung vor dem Verfassungsgericht sei frühestens in zwei Jahren zu rechnen, sagte Grasel.
Der rechtsextremistische "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet. Die Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nahmen sich 2011 bei einer Polizeikontrolle das Leben. Zschäpe selbst war den Ermittlungen zufolge nie an den Tatorten. Ihre Aufgabe war es, die Finanzen des NSU zu führen, für Alibis zu sorgen und die bürgerliche Fassade aufrechtzuerhalten.
- Nachrichtenagenturen Reuters und dpa