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Fall Sarah Everard: Angeklagter soll Festnahme vorgetäuscht haben


Mordprozess in Großbritannien
Angeklagter im Fall Sarah Everard soll Festnahme vorgetäuscht haben

Von dpa
29.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Protest in London nach dem Verbrechen an Sarah Everard: Kurz vor Prozessende sind neue Vorwürfe gegen den angeklagten Polizisten bekannt geworden.Vergrößern des Bildes
Protest in London nach dem Verbrechen an Sarah Everard: Kurz vor Prozessende sind neue Vorwürfe gegen den angeklagten Polizisten bekannt geworden. (Quelle: Vudi Xhymshiti/imago-images-bilder)

Neue Erkenntnisse im Fall der ermordeten Sarah Everard: Der beschuldigte Polizist soll die Frau unter dem Vorwand festgenommen haben, sie habe gegen Corona-Auflagen verstoßen.

Im Fall um den Mord an der Londonerin Sarah Everard hat die Anklage schwere, bislang unbekannte Vorwürfe gegen den geständigen Täter erhoben. Der Polizist habe eine "falsche Festnahme" unter Verweis auf einen Verstoß der 33-Jährigen gegen Lockdown-Regeln vorgetäuscht, sagte Staatsanwalt Tom Little vor dem Londoner Strafgericht Old Bailey. Dabei habe der Polizist seinen Dienstausweis und Handschellen benutzt.

Der 48-Jährige hatte bereits zugegeben, die 33-Jährige am 3. März entführt sowie anschließend vergewaltigt und getötet zu haben. Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, die Tatsache, dass Everard während des relativ strengen Corona-Lockdowns auf dem Rückweg vom Abendessen bei einer Freundin gewesen sei, habe die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie einen Verstoß gegen Corona-Beschränkungen eingesehen habe. Im März war es in England offiziell noch nicht erlaubt, sich zu Hause zu besuchen.

Der Fall hatte landesweit für Wut und Entsetzen gesorgt und eine neue Debatte über Gewalt gegen Frauen ausgelöst. Das Urteil am Londoner Strafgericht ist für zwei Tage angesetzt. Zunächst sollen Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Am Donnerstag will dann Richter Adrian Fulford das Strafmaß bekannt geben. Allgemein wird erwartet, dass der 48-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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