Nach Ärger um Miri Innenministerium: Wer trotz Sperre einreist, soll in Haft
Im Sommer schoben die Behörden den kriminellen Clanchef Miri aus Deutschland ab. Doch zwei Monate später kehrte Miri zurück. Künftig soll das mit einer schweren Strafe belegt werden.
Der Fall des kriminellen Clanchefs Ibrahim Miri aus Bremen soll nun auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Bundesinnenministerium wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aktuell an Regelungen gearbeitet, die es künftig einfacher machen sollen, Ausländer außer Landes zu bringen, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind.
Der Entwurf aus dem Ministerium von Horst Seehofer soll im Februar innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Nach dpa-Informationen wird im Innenministerium überlegt, Ausländer, die trotz einer solchen Sperre zum wiederholten Mal einreisen, allein dafür in Haft zu nehmen – und zwar auch dann, wenn keine Fluchtgefahr besteht.
Der Sprecher der Unionsfraktion steht hinter dem Vorschlag
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg von der CDU, sagte, er halte eine Haft in diesen Fällen für sachgerecht. Schließlich werde bereits durch den Verstoß gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot die Missachtung der früheren Ausreisepflicht deutlich. Es sei daher nicht zu erwarten, dass der betreffende Ausländer einer erneuten Ausreisepflicht freiwillig nachkommen werde.
Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic warnte: "Durch einen solchen Aktionismus wird der Rechtsstaat porös." Schließlich wären von solchen Rechtsänderungen nicht nur Clanchefs und andere Kriminelle betroffen, sondern auch Menschen, die womöglich in ihrer Heimat bedroht würden. Menschen, die nach einem einmal abgelehnten Aufenthalt erneut einreisen, einfach in Haft zu setzen, sei unverhältnismäßig.
Miri reiste nach seiner Abschiebung wieder ein
Miri war 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden. Im Juli 2019 wurde er in den Libanon abgeschoben. Im Oktober tauchte er erneut in Bremen auf und stellte einen Asylantrag. Er wurde festgenommen und einen Monat später wieder abgeschoben. Eine weitere Reise, die womöglich Deutschland zum Ziel hatte, endete für ihn in Istanbul.
Die Ministerialbeamten plädieren bei einer Einreise trotz Sperre in Zukunft außerdem für beschleunigte Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte dann binnen einer Woche entscheiden.
Eine auf maximal fünf Jahre begrenzte Wiedereinreisesperre wird verhängt, wenn jemand nach einer negativen Entscheidung im Asylverfahren der Ausreiseaufforderung nicht nachkommt. Länger gilt die Sperre nur, wenn jemand etwa wegen einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen wurde oder als terroristischer Gefährder gilt. Für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gilt die Wiedereinreisesperre auch, wenn sie freiwillig ausgereist waren.
- Nachrichtenagentur dpa