Prozess um Lügde-Missbrauch Achtjährige Zeugin berichtet von ihrem Martyrium
Das Mädchen war erst fünf Jahre alt, als die Übergriffe begannen. Hundertfach soll sich Andreas V. an ihr vergangen haben. Das Leid hat sie sprachlos gemacht, sagt ihr Anwalt.
Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch von Lügde gegen zwei Angeklagte hat eine zentrale Zeugin – ein achtjähriges Mädchen – ihre belastenden Aussagen bekräftigt. Die frühere Pflegetochter des Angeklagten Andreas V. habe vor dem Landgericht Detmold bestätigt, dass alle ihre Angaben gegenüber der Polizei bei den Ermittlungen richtig seien. Das schilderte ihr Anwalt Cornelius Pietsch nach der "kindgerecht verlaufenen" Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Freitag.
Seine Mandantin hatte ab Frühjahr 2016 etwa zweieinhalb Jahre lang in der heruntergekommenen Camping-Unterkunft von Andreas V. im nordrhein-westfälischen Lügde gelebt. Ihr soll besonders schweres Leid zugefügt worden sein. Den Ermittlungen zufolge war sie in mehr als hundert Fällen sexuell missbraucht worden.
Das Mädchen werde in einer Einrichtung betreut, später eine Therapie beginnen, sei aber noch nicht so weit, "über die Dinge zu sprechen", sagte Pietsch. "Ihre Sprachlosigkeit spricht Bände." Das Kind war erst fünf Jahre alt, als die Übergriffe begannen. Um keine erneute Traumatisierung zu riskieren, wurden die Angeklagten vor der Befragung des Mädchens aus dem Saal entfernt.
Ermittlungen gegen Jugendämter und Polizei
Der Landkreis Hameln in Niedersachsen hatte Andreas V. als Pflegevater eingesetzt – das soll auf Wunsch der überforderten Mutter geschehen sein. In dem Komplex hatte es zahlreiche Versäumnisse gegeben – parallel zum Prozess laufen Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Jugendämtern und Polizei.
Auch politisch wird der Fall aufgearbeitet. Im nordrhein-westfälischen Landtag konstituierte sich am Freitag der parlamentarische Untersuchungsausschuss "Kindesmissbrauch". Das Gremium soll Fehlverhalten auf allen mit dem Fall befassten Ebenen aufklären, also auch Ermittlungspannen und Behördendefizite unter die Lupe nehmen.
Angeklagte filmten ihre Gewalttaten
Andreas V. (56) und Mario S. (34) wird jahrelanger, teilweise schwerer sexueller Missbrauch von 34 Kindern und Jugendlichen auf dem Campingplatz und in der Wohnung von Mario S. in Steinheim vorgeworfen. Sie sollen einige Gewalttaten auch gefilmt haben. Beide Männer hatten zu Prozessbeginn vor zwei Wochen ein Geständnis abgelegt.
Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda las am Freitag E-Mails aus den Jahren 2012 und 2013 vor – gefunden auf einer Festplatte von Andreas V. – die belegen, wie sich der Angeklagte auf perfide Weise das Vertrauen seiner Opfer erschlich: Mal versprach er ein Handy oder ein Notebook zu besorgen, dann bat er, doch mal eine Freundin mitzubringen. Er sprach die Mädchen mit "Schatz" oder "Mein Kind" an. In den Mails nannten die Kinder ihn "Papa", "Addi" oder "Papa-Bär". Ein Kind schrieb, sie habe ihn lieb, aber: "Ich möchte nicht, dass du bei mir rumfummelst."
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Zwei Mädchen, die eigentlich aussagen wollten, brachten die Kraft dazu doch nicht auf, wie deren Anwältin erklärte. Es falle den Kindern bis heute sehr schwer, über die Ereignisse zu sprechen. Sie schämten sich, würden von Ekelgefühlen und Alpträumen geplagt. Das Verfahren wird in zwei Wochen fortgesetzt.
Das Verfahren gegen einen 49-Jährigen aus Stade war abgetrennt worden. Hier will das Gericht am 17. Juli ein Urteil verkünden. Er soll an Webcam-Übertragungen teilgenommen haben und teilweise zu den Gewalttaten angestiftet haben.
- Nachrichtenagentur dpa