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Vergewaltigung in Mülheim: Tatverdächtige sind minderjährig


Vergewaltigung in Mülheim
"Mit bloßem Wegsperren werden wir dem nicht gerecht"

Von t-online, job

Aktualisiert am 08.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Spielplatz in Mülheim an der Ruhr: In der Nähe dieses Platzes ist eine junge Frau von einer Gruppe überfallen und sexuell missbraucht worden.Vergrößern des Bildes
Ein Spielplatz in Mülheim an der Ruhr: In der Nähe dieses Platzes ist eine junge Frau von einer Gruppe überfallen und sexuell missbraucht worden. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa)

Minderjährige sollen in Mülheim eine Frau vergewaltigt haben. Zwei Tatverdächtige sind erst zwölf Jahre alt – und damit nicht strafmündig. Muss das geändert werden? Die Meinungen gehen auseinander.

Es ist eine schreckliche Tat: Eine Frau ist am Freitag in Mülheim an der Ruhr von einer Gruppe in einem Waldstück hinter einem Spielplatz vergewaltigt worden. Drei der bulgarischen Tatverdächtigen sind 14 Jahre alt. Zwei sind erst zwölf – Kinder also, und damit noch nicht strafmündig. Das ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren. Davor gibt es zwar das Jugendstrafrecht. Das soll aber vor allem erzieherisch wirken und nicht bestrafend.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte deshalb nun der "Bild": "Wir fordern seit Jahren, dass das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland herabgesetzt wird." Ein Vorteil sei, dass Jugendämter nicht mehr allein gelassen würden und Kindern über die Jugendgerichtshilfe früh geholfen werden könne.

Prävention statt Wegsperren

Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der mit mehr als 190.900 Mitgliedern mehr als doppelt so großen Gewerkschaft der Polizei (GdP), schließt sich dieser Forderung nicht an. "Mit bloßem Wegsperren werden wir dem nicht gerecht", sagte er t-online.de. "Wir müssen ja versuchen, dass so etwas künftig vermieden wird."

Rein statistisch gehe die Zahl der tatverdächtigen Kinder seit 2011 zurück. "Wir haben eine rückläufige Tendenz", sagte Radek mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2018. Insgesamt machten Kinder 2018 laut der Statistik 3,4 Prozent aller Tatverdächtigen aus.

Allerdings müsse man solche Straftaten durch die Opferbrille betrachten, "und da wird man für Statistiken wenig Verständnis haben", räumte Radek ein. Er forderte, über das Polizeiliche hinauszudenken. Jugendämter und Jugendhilfe seien gefragt, um Prävention aufzubauen. "Wir müssen uns diesen Jugendlichen widmen, aber nicht, um sie wegzusperren, sondern damit wir sie in dieser Gesellschaft sozialisieren."

Sparpolitik im öffentlichen Dienst als Problem

Ein Problem sei die personelle Ausstattung – nicht nur der Polizei. "Seit 1990 ist der gesamte öffentliche Dienst von einer Sparpolitik betroffen. Es wurden Lehrerstellen abgebaut, die Mittel in der Jugendhilfe gekürzt und Jugendzentren geschlossen. Da sind Dinge passiert, die man rückgängig machen muss", forderte Radek.

Wie genau das Jugendamt im Mülheimer Fall schon mit einbezogen war, muss sich noch zeigen. Der Sozialdezernent der Stadt, Marc Buchholz, sagte, bei zwei Tatverdächtigen sei das Jugendamt vor der Tat bereits in den Familien aktiv gewesen. "Was Gegenstand der Tätigkeit war, muss noch recherchiert werden. Da sind wir dabei, das aufzubereiten." Um welche der Familien der Verdächtigen es sich handelte, sagte Buchholz nicht.


Das Jugendamt soll nun Kontakt zu allen Familien der Tatverdächtigen aufnehmen. Falls die Mitarbeiter den Eindruck gewännen, dass die Familien mit der Situation nicht fertig würden, sei bei den Zwölfjährigen generell auch ein aktives Eingreifen bis hin zur Entnahme der Kinder aus den Familien möglich, sagte ein Stadtsprecher.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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