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"König von Deutschland": Peter Fitzek muss ins Gefängnis


Wegen Fahrens ohne Führerschein
"König von Deutschland" muss ins Gefängnis

Von dpa
Aktualisiert am 04.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Selbsternannter "König von Deutschland": Peter Fitzek beim Prozess im Februar 2017 in Halle.Vergrößern des Bildes
Selbsternannter "König von Deutschland": Peter Fitzek beim Prozess im Februar 2017 in Halle. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
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Er erkennt die Bundesrepublik nicht an und hat sich selbst zum König gekrönt. Nun aber muss "seine Majestät" Peter Fitzek ins Gefängnis. Es könnte nicht die letzte Haftstrafe für den "Reichsbürger" sein.

Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg hat eine Revision Fitzeks gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau aus dem August 2017 verworfen, wie ein OLG-Sprecher am Donnerstag sagte. Damit sei das Urteil rechtskräftig.

Fitzek war zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein und nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte verurteilt worden. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sagte, Fitzek werde in einem nächsten Schritt die schriftliche Ladung zum Haftantritt bekommen. Der MDR Sachsen-Anhalt hatte zuvor über die Entscheidung berichtet.

Für Fitzek geht es vor Gericht in einem anderen Fall weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang April ein Urteil gegen ihn aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Dabei geht es um den Vorwurf der Untreue und unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften.

Das Landgericht Halle hatte Fitzek deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Richter in Halle ließen Fitzek nach der BGH-Entscheidung aus der Untersuchungshaft frei.

Verwendete Quellen
  • dpa
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