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Gustl Mollath verklagt Bayern auf zwei Millionen Euro


Gustl Mollath will Entschädigung
Justizopfer verklagt Bayern auf Millionen-Schadenersatz

Von dpa
01.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Gustl Mollath: Nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie will er Geld vom Freistaat Bayern.Vergrößern des Bildes
Gustl Mollath: Nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie will er Geld vom Freistaat Bayern. (Quelle: Alexander Heinl/dpa)
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Justizopfer Gustl Mollath fordert mehr als zwei Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern – wegen einer siebenjährigen Zwangsunterbringung in der Psychiatrie.

Sieben Jahre saß Gustl Mollath in der Psychiatrie. Nun verklagt er den Freistaat Bayern auf Schadenersatz. Er fordert mehr als zwei Millionen Euro, wie sein Anwalt Hildebrecht Braun nun mitteilte. Anfang kommender Woche werde er die Klage beim Münchner Landgericht I einreichen.

Mollath lehnte angebotene Zahlung ab

"Nachdem wir uns mit der bayerischen Staatsregierung nicht einig werden konnten, mussten wir nun aktiv werden", sagte Braun. "Ich habe mir das nie gewünscht", fügte Mollath hinzu. Er habe auch nie eine Person des öffentlichen Lebens werden wollen.

Der Freistaat hatte Mollath eine Entschädigungszahlung in Höhe von 170.000 Euro angeboten. Das lehnte Mollath ab, weil damit seiner Ansicht nach weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. Er fordert rund 2,1 Millionen Euro – der Betrag beinhaltet unter anderem einen Verdienstausfall von rund 350.000 Euro und 800.000 Euro Schmerzensgeld. "Er hat nichts mehr", betonte sein Anwalt, der immer noch auf eine außergerichtliche Einigung mit der Staatsregierung hofft.

Mollath war 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter – in Mollaths Augen zu Unrecht – Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens kam er 2013 wieder frei. Er wurde ein Jahr später freigesprochen, obwohl das Regensburger Gericht der Überzeugung war, dass er seine Frau misshandelt hat.

Verwendete Quellen
  • dpa
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