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Richterbund stellt Schwarzfahren infrage: Bald keine Straftat mehr?


Richterbund klagt
Schwarzfahren bald keine Straftat mehr?

Von afp
Aktualisiert am 05.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Fahrkartenkontrolle: Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Wertung des Schwarzfahrens als Straftatbestand in Frage gestellt.Vergrößern des Bildes
Fahrkartenkontrolle: Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Wertung des Schwarzfahrens als Straftatbestand in Frage gestellt. (Quelle: Symbolbild/Daniel Reinhardt/dpa)

Verkehrsbetriebe könnten sich selbst durchaus besser gegen Schwarzfahrer wehren – verzichten aber aus Kostengründen darauf und belasten dadurch deutsche Gerichte.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Wertung des Schwarzfahrens als Straftatbestand in Frage gestellt. Bei der Vorschrift sei zu überlegen, ob die Regelung noch "Sache des Staats" sei, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Allein die Berliner Justiz sei jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, während sie unter Personalknappheit leide. "Die Dinge passen da nicht zusammen."

Verkehrsbetriebe könnten sich selbst durchaus besser gegen Schwarzfahrer wehren, betonte Gnisa. Sie verzichteten aber darauf, um Geld zu sparen. Stattdessen setzten sie darauf, dass der Staat mit seiner Strafjustiz dies für sie übernehme.

Streichung des Straftatbestands gefordert

Gnisa legte im Nachgang zu seinem Interview dar, dass er nicht für eine Streichung des entsprechenden Paragrafen plädiert habe. Der Richterbund spreche sich lediglich dafür aus, "das sogenannte Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen", ließ er mitteilen. Konkrete Adressaten dieser Forderung nannte er nicht.

Die Forderung nach einer Streichung des Straftatbestands des Schwarzfahrens gibt es schon länger. Im September erhob sie der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Auch er argumentierte mit Entlastungen von Polizei und Justiz. Normales Schwarzfahren sollte seiner Meinung nach künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Fragwürdige Praxis Ersatzhaftstrafe

Befeuert wird die Debatte durch die jüngsten Ausbrüche von neun Gefangenen aus einem Berliner Gefängnis. Fünf entwichen aus einem offenen Vollzug mit geringen Sicherheitsstandards, in dem sie Ersatzhaftstrafen verbüßten. Diese wird verhängt, wenn Täter Geldstrafen etwa wegen Schwarzfahrens nicht zahlen.

Im offenen Vollzug dürfen Insassen das Gefängnis ohnehin tagsüber verlassen, etwa um zu arbeiten. Sie müssen danach aber dort sein. In der fraglichen Abteilung der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee saßen nach Justizangaben im vergangenen Monat insgesamt 78 Männer ein. Davon verbüßten demnach 25 ausschließlich Haftstrafen wegen Schwarzfahrens.

Quelle:
- AFP

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